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In Pakistan droht die Todesstrafe

Sächsische Behörden wollen einen geflüchteten Christen abschieben, der 2008 in Deutschland Asyl suchte

  • Hendrik Lasch
  • Lesedauer: 3 Min.

Unterstützer eines in Sachsen lebenden und akut von Abschiebung bedrohten Christen aus Pakistan drängen die Behörden des Freistaats zu einem »Gesinnungswandel«. Der geforderte Flug in sein Herkunftsland wäre lebensgefährlich, sagte der SPD-Landtagsabgeordnete und Theologe Frank Richter. Er appellierte an das Landratsamt in Meißen als zuständige Ausländerbehörde, aus humanitären Gründen von einer Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen.

Der 41-jährige Faisal Jahangir lebt seit 2008 in Deutschland. Er verließ Pakistan, weil ihm nach einer Denunziation vorgeworfen wurde, gegen ein Blasphemiegesetz verstoßen zu haben. Im schlimmsten Fall werden derlei Delikte mit der Todesstrafe geahndet. Ein Asylantrag, den er mit Verweis auf drohende religiöse Verfolgung gestellt hatte, wurde aber abgelehnt. Dennoch gelang es Jahangir zunächst, in Deutschland zu bleiben. Er ist mit einer deutschen Staatsbürgerin verheiratet, hat eine Arbeit und ist in Meißen sozial integriert. Zudem ist er schwer an Asthma erkrankt, was einen Flug laut dem behandelnden Arzt zu einem schweren gesundheitlichen Risiko werden lässt.

Bereits im Frühjahr 2020 wollten die Behörden eine Abschiebung durchsetzen. Jahangir wurde bei einem Termin in der Ausländerbehörde verhaftet und in Dresden in Abschiebehaft genommen. Eine Intervention des katholischen Bischofs von Dresden und Meißen, Heinrich Timmerevers, bewirkte seine Freilassung und einen Aufschub. Der Abschiebeflug nach Pakistan fand dennoch statt. Von 29 dabei Abgeschobenen seien 19 nach der Ankunft in Haft genommen worden, sagte Richter. Der Fall beschäftigt seither die sächsische Politik. Unterstützer richteten Bittgesuche an Behörden bis hin zum Ministerpräsidenten; auch im Landtag gab es eine Debatte. Die geforderte menschliche Lösung ist aber nicht in Sicht. Innenministerium und Landesdirektion verwiesen auf abschlägige Urteile von Gerichten. Das Landratsamt lege, wie Richter formuliert, »großen Wert darauf«, dass Jahangir nach Pakistan ausreist. Dort solle er bei der deutschen Botschaft einen Antrag stellen, ihm aus Gründen der Familienzusammenführung ein Visum zu erteilen. Nach Angaben des Politikers lebe Jahangir deshalb in »existenzieller Angst«.

Richter, der im Herbst 1989 in Dresden zwischen Demonstranten und Staatsmacht vermittelte, sagte, ihn erinnere der Vorgang an den Umgang mit DDR-Flüchtlingen in der BRD-Botschaft in Prag, deren Ausreise in den Westen nur unter der Bedingung genehmigt wurde, dass sie über das Staatsgebiet der DDR erfolgte. Jörg Eichler vom Sächsischen Flüchtlingsrat spricht von einer »leeren Formalie«, derentwegen Jahangir sich in Gefahr begeben müsse. Seiner Einschätzung nach wäre es problemlos möglich, eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu erteilen und das nachgeholte Verfahren zur Erteilung des Visums von Deutschland aus zu absolvieren. Die Zeit für eine Entscheidung dränge, sagt Richter. Am 4. Juni habe Jahangir erneut einen Termin bei der Ausländerbehörde.

Vertreter von Flüchtlingsorganisationen betonen, dass es sich nicht um einen »herausgehobenen Einzelfall« handle. Janis Urban von der Abschiebehaft-Kontaktgruppe Dresden sagte, die Trennung von Familien im Zuge von Abschiebungen sei »keine Ausnahme«; schwere Erkrankungen würden von den Behörden ebenfalls nicht als Hindernis gesehen. Eichler betont, der prominent gewordene Fall sei ein »Anzeiger dafür, dass mit dem Asylrecht und seiner besonders rigiden Umsetzung in Sachsen etwas Grundsätzliches nicht stimmt.«

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