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Weltfremde Regelungen

Afghanische Ortskräfte erhalten nach Abzug nur teilweise Schutz

  • Daniel Lücking
  • Lesedauer: 2 Min.

»Sie haben die derzeitige Rechtslage zutreffend gekennzeichnet. Derzeit ist da auch kein Änderungsbedarf zu sehen«, reagiert eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums auf die Frage eines Journalisten zu den Regelungen der Aufnahme afghanische Ortskräfte nach dem baldigen Ende des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr in der Regierungspressekonferenz in Berlin. Daran hält die Bundesregierung trotz näher rückendem Abzug weiterhin fest.

Die Truppe zieht ab und zurück bleiben die ehemaligen afghanischen Beschäftigten. Sie gelten als Kollaborateur*innen der Besatzer, wie die internatonalen Truppen bei ihren Feinden, aber auch bei Teilen der Bevölkerung gesehen werden. Nicht nur direkt bei der Bundeswehr beschäftigte Afghan*innen fürchten um ihre Sicherheit nach dem Abzug. Rund um die internationalen Organisationen gab und gibt es eine Reihe von Arbeitsverhältnissen, die von Festangestellten über projektbezogen Angestellte bis in zu Tagelöhnern reichen.

Es herrscht Einstimmigkeit bei den beteiligten Ministerien: Ausschließlich die Personen dürfen einen Antrag auf Einreise nach Deutschland stellen, die sich in den letzten zwei Jahren in einem Arbeitsverhältnis befunden haben oder aktuell noch befinden. Was die Entscheidungsgrundlage für diese Frist ist, kann die Sprecherin des Innenministeriums nicht beantworten. Vordergründig sichern das Außenministerium und das Verteidigungsministerium Bereitschaft zu, die notwendige »Flexibilität bei den Verwaltungsabläufen zu zeigen«, wenn es um die Erteilung von Ersatzpapieren geht. Dass die Prozesse, insbesondere rund um die Kontaktbüros in Masar-e-Sharif und Kabul, in denen sich die Ortskräfte melden sollen, heikel und unkalkulierbar sind, spiegelt sich nicht zuletzt in der Haltung der Ministerien, »mit Blick auf die Gefährdungslage« keine Auskunft zu geben.

Lesen Sie auch den Kommentar »Afghanen brauchen Schutz« von Daniel Lücking

Die Bundesregierung sei einig, »dass wir eine Verpflichtung haben diesen Menschen gegenüber, die Seite an Seite mit unseren Soldatinnen und Soldaten im Einsatz waren«, so auch Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) am Rande eines Truppenbesuches im niedersächsischen Munster am Mittwoch. In Abstimmung mit anderen Ländern werde auch nach Wegen für einen Schutz von Ortskräften gesucht, die ihre Arbeit für die Bundeswehr schon vor längerer Zeit beendet hätten. Darüber sei auch innerhalb der Nato gesprochen worden. Konkrete Maßnahmen benannte Kramp-Karrenbauer jedoch nicht.

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