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»Ich bin gegen den Paragrafen 218«
50 Jahre nach dem »Stern«-Titel »Wir haben abgetrieben« fordern Frauen immer noch ein Recht auf Abtreibungen
»Wir haben abgetrieben« titelte das Wochenmagazin »Stern« am 6. Juni 1971. Insgesamt 374 Frauen, darunter prominente Gesichter wie die der Schauspielerinnen Romy Schneider und Senta Berger, erklärten: »Ich bin gegen den Paragrafen 218 und für Wunschkinder.« Die Aktion bedeutete nicht nur ein Brechen jahrzehntelangen Schweigens über das Tabuthema Abtreibung, es war zu dem Zeitpunkt auch das Geständnis einer Straftat.
Denn Schwangerschaftsabbrüche waren (und sind es noch immer) nach Paragraf 218 im Strafgesetzbuch illegal. »Für uns war das einfach eine politische Notwendigkeit, dass wir Frauen uns für unsere Selbstbestimmung einsetzen«, erzählt Karin Bergdoll gegenüber »ENTR«, einem Format der Deutschen Welle. Auch sie unterzeichnete 1971 die »Selbstbezichtigung« im »Stern«, zusammen mit Hunderten Studentinnnen, Arbeiterinnen und Hausfrauen. Zwar kam es zu Strafanzeigen gegen einige der Teilnehmerinnen, aber niemand wurde verurteilt. Wie sich später herausstellte, hatten einige der Frauen, darunter auch die als Initiatorin geltende Journalistin Alice Schwarzer, aus Solidarität unterschrieben und selbst nie abgetrieben.
Wenige Monate zuvor, am 5. April 1971, hatten in Frankreich bereits 343 Frauen, darunter die Schriftstellerin Simone de Beauvoir, im Nachrichtenmagazin »Nouvel Observateur« gleiches erklärt. Die Aktion machte über Landesgrenzen hinaus Schlagzeilen und erreichte schließlich auch Deutschland. Alice Schwarzer arbeitete damals als freie Korrespondentin in Paris, bekam von der Aktion mit und kam schließlich ins Gespräch mit dem damaligen »Stern«-Chefredakteur Henri Nannen.
Schwarzer bezeichnet den Titel und die darauffolgende Debatte immer wieder als Beginn der Frauenbewegung in Deutschland. »Das Bekenntnis der 374 wurde zur Lawine, die Tausende mitriss. Und zur Initialzündung für die Neue Frauenbewegung wurde«, schreibt sie in der »Emma« zum 50. Jahrestag. »Es gab damals nicht dieses eine Ereignis der Frauenbewegung«, meint hingegen die Kommunikationswissenschaftlerin Susanne Kinnebrock. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland erklärt sie, dass schon in den 1960er Jahren ein Überdenken der Sexualmoral ebenso wie die Patriarchatskritik stattgefunden habe. »Da war der Boden bereitet.« Damals durften verheiratete Frauen nur nach Einverständnis ihres Ehemanns Erwerbsarbeit nachgehen. Die Pille wurde fast ausschließlich an verheiratete Frauen mit Kindern verschrieben.
All das hat sich mittlerweile verbessert. Die Stellung der Frau in der Gesellschaft ist ohne Frage gleichberechtigter geworden - aber noch lange nicht gleichberechtigt. So sind Schwangerschaftsabbrüche auch heute noch strafbar und werden nur unter bestimmten Bedingungen nicht strafrechtlich verfolgt: Schwangere sind verpflichtet, an einem Beratungstermin teilzunehmen und müssen anschließend mindestens drei Tage mit dem Abbruch warten. Zu dieser als Bevormundung kritisierten Beratungspflicht kommen nur schwer zugängliche Informationen. Denn Ärzt*innen machen sich nach Paragraf 219a strafbar, wenn sie darüber informieren, mit welchen Methoden sie abtreiben und wie diese funktionieren. Bekanntestes Beispiel ist die Ärztin Kristina Hänel, die wegen »Werbung für Schwangerschaftsabbrüche« verurteilt wurde. Im Februar dieses Jahres legte Hänel Verfassungsbeschwerde ein. Die Frage, ob der Paragraf 219a mit dem Grundgesetz vereinbar ist, soll nun also in Karlsruhe entschieden werden.
Klar ist: 50 Jahre nach »Wir haben abgetrieben« ist das Stigma und die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen immer noch nicht beendet. Der »Stern« machte das Thema deswegen in seiner aktuellen Ausgabe erneut zum Titel. Auf dem Cover zu sehen sind Frauen wie die Ärztin Kristina Hänel und die Schriftstellerin Mithu Sanyal. Die Bilanz: »Wir sind weiter, aber noch nicht am Ziel.«
Zumal sich die feministische Bewegung schon lange nicht mehr »nur« für Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen einsetzt. Vielmehr drehen sich die Kämpfe heute unter anderem um Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Unter dem Hashtag ActOut outeten sich kürzlich 185 lesbische, schwule, bisexuelle, queere, nicht-binäre und trans* Schauspieler*innen und forderten mehr Anerkennung in Theater, Film und Fernsehen. Auch das ist eine von vielen weiteren Baustellen hin zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft.
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