Wird Homeoffice dauerhaft zur Pflicht?

Jeder Vierte arbeitnehmer möchte dauerhaft von zu Hause arbeiten

  • Lesedauer: 3 Min.

Auf dem Weg in eine neue Arbeitswelt wurde die Pandemie geradezu zum Beschleuniger des mobilen Arbeitens. Doch wie wird es mit dem Homeoffice nach Corona weitergehen?

Ein Blick in die Zukunft wagte der digitale Versicherungsmanager CLARK in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut YouGov. Die bevölkerungsrepräsentative Studie zeigt: Jeder Vierte, der seit Corona im Homeoffice arbeitet, kann sich vorstellen auch dauerhaft zu 100 Prozent von zu Hause aus zu arbeiten.

Bereitschaft für mobiles Arbeiten

Die Bereitschaft in Zukunft weiter von zu Hause aus zu arbeiten, ist hierzulande hoch: Fast 60 Prozent der Befragten, die aktuell im Homeoffice sind, könnten sich diese Arbeitsform auch nach Corona weiterhin vorstellen. Zum Vergleich: Vor Corona haben gerade einmal 7 Prozent der Beschäftigten im Homeoffice gearbeitet. Sogar jeder Vierte (24 Prozent) würde - wenn möglich - dauerhaft zu 100 Prozent von zu Hause arbeiten. In der Altersgruppe der 40 bis 49-Jährigen ist es schon jeder Dritte (35 Prozent). Bei weiteren 35 Prozent der Teilnehmer*innen stand zum Zeitpunkt der Befragung fest, dass der Arbeitgeber nach der Pandemie Homeoffice weiterhin anbietet wird. 18 Prozent sagten hingegen, dass sie wieder zu 100 Prozent ins Büro zurückkehren wollen, sobald Corona es ermöglicht.

Neue Risiken für die Beschäftigten

Mehr Flexibilität, geringeres Infektionsrisiko und deutliche Zeitersparnisse - die Vorteile des Homeoffice liegen auf der Hand. Aber entstehen durch das Arbeiten von zu Hause nicht auch neue Risiken für Beschäftigte? Statistiken weisen darauf hin, dass die meisten Unfälle im eigenen Zuhause passieren. Und während die Abgrenzung zwischen Arbeits- und Freizeitunfall im Büro leicht fällt, erweist sie sich zu Hause als deutlich schwieriger. Ob ein Sturz auf dem Weg zur Kaffeemaschine oder beim Gang zum Briefkasten - die Frage, wer bei einem Unfall im Homeoffice haftet, ist nicht immer eindeutig zu beantworten.

«Die gesetzliche Unfallversicherung greift im privaten Umfeld nur dann, wenn ein Unfall sich im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit ereignet», erklärt CLARK-COO Dr. Marco Adelt. Stürzt die Person beim Telefonieren mit Kolleg*innen im Arbeitszimmer oder verletzt sich beim Aufbau des Arbeitsplatzes, kommt die gesetzliche Unfallversicherung für den entstandenen Schaden auf.

Unfälle in privaten Räumen, wie auf dem Weg in die Küche oder ins Bad sind allerdings nicht versichert. Der Grund: Arbeitgeber können nicht für die Risiken in den eigenen vier Wänden ihrer Mitarbeiter*innen verantwortlich gemacht werden.

Im Homeoffice rundum abgesichert

Im Zuge der Einführung einer Homeoffice-Pflicht, sollten Arbeitnehmer*innen unbedingt auch das erhöhte Unfallrisiko im eigenen Zuhause berücksichtigen. Dr. Marco Adelt rät: Eine private Unfallversicherung (https://www. clark.de/unfallversicherung/) schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls im privaten Umfeld. «Für Beschäftigte, die bereits im Homeoffice arbeiten und sich vorstellen können, dies auch nach Corona zu tun, gehört die private Unfallversicherung zum Grundschutz», so Adelt weiter. CLARK bietet an, sich in wenigen Schritten ein unverbindliches, unabhängiges Angebot einzuholen und sich von unseren Versicherungsexperten beraten zu lassen.« CLARK/nd

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