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  • Vor der Innenministerkonferenz

Schärferes Vorgehen gegen rechtsextreme Polizisten geplant

Schleswig-Holstein fordert härtere Strafverfolgung von rassistischen Äußerungen

  • Lesedauer: 3 Min.

Berlin. Schleswig-Holstein will auf der Innenministerkonferenz eine schärfere Strafverfolgung im Zusammenhang mit rechtsextremen und rassistischen Äußerungen in Chatgruppen von Polizeibeamten vorschlagen.

Volksverhetzende Inhalte und das Zeigen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen innerhalb geschlossener Chatgruppen sollen künftig unter Strafe gestellt werden, »wenn die einschlägigen Inhalte von Amtsträgern im Zusammenhang mit der Dienstausübung verwendet werden«, heißt es in der Beschlussvorlage, die auf dem Treffen der Innenminister diskutiert werden soll. Das berichten Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montag).

Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) sagte den Funke-Zeitungen: »Demokratiefeindliche Aussagen in Chatgruppen verurteilen wir nicht nur moralisch, sondern sie sollten auch unter Strafe gestellt werden. Wir werden demokratiefeindliche Äußerungen auch in internen Chatgruppen nicht hinnehmen.«

Antisemitismus soll besser erfasst werden

Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wollen sich für die bessere die Erfassung antisemitischer Straftaten einsetzen. Der nordrhein-westfälische Ressortchef Herbert Reul (CDU) sagte der »Welt« (Montag): »Rechtsextrem, linksextrem oder aus dem Ausland importiert - Antisemitismus hat unterschiedliche Facetten.«

Das hätten auch die Vorgänge an der Gelsenkirchener Synagoge, wo es im Mai antisemitische Ausschreitungen gegeben hatte, deutlich gezeigt. »Um gezielt gegen die unterschiedlichen Ausprägungen von Antisemitismus vorzugehen, brauchen wir eine präzise und differenzierte Analyse«, betonte Reul. Deshalb gingen NRW und Baden-Württemberg mit einem gemeinsamen Vorstoß voran.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Baden-Württembergs Ressortchef Thomas Strobl (CDU), betonte in der »Welt«, dass die Erfassung antisemitischer Straftaten in seinem Bundesland bereits entsprechend geändert worden sei. »Wir waren hier in Baden-Württemberg Vorreiter, aber es ist dringend geboten, sich daran bundesweit zu orientieren«, erklärte Strobl. Nur so könne man »Ausbreitungen früh erkennen und verhindern und gezielt Maßnahmen ergreifen, um gegenzusteuern«.

Die beiden Bundesländer begründen die Notwendigkeit in einem Beschlussvorschlag laut »Welt« damit, dass »eine differenzierte und ganzheitliche Darstellung des Antisemitismus im Kriminalpolizeilichen Meldedienst - Politisch motivierte Kriminalität (KPMD - PMK) nicht gewährleistet« sei. Die IMK solle sich dafür aussprechen, dass »eine generalisierende und standardisierte Zuordnung zum Phänomenbereich PMK rechts unterbleibt«.

Einheitlich vorgehen wollen die Innenminister gegen das Zeigen von Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen aus der Kaiser- und NS-Zeit in der Öffentlichkeit. Der sogenannte Mustererlass für Polizei und Ordnungsbehörden liegt jetzt vor. »Damit haben wir eine Lösung gefunden für eine bundesweit einheitliche Handhabe«, hatte Strobl der Deutschen Presse-Agentur erklärt.

In den Fokus der Öffentlichkeit waren die Flaggen geraten, als Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten im August 2020 in Berlin versucht hatten, mit schwarz-weiß-rot gestreiften Reichsfahnen das Reichstagsgebäude zu stürmen. Die Fahnen werden nach Auffassung der Innenminister vermehrt von rechtsextremistischen Gruppen als Symbol und Ersatz für die verbotene Hakenkreuzfahne genutzt.

Mit dem Erlass bekämen die Behörden einen Rahmen, um »konsequent gegen den Missbrauch von Reichsflaggen, Reichskriegsflaggen und anderen Symbolen, insbesondere durch Angehörige der rechtsextremen Szene, vorzugehen«, erklärte Strobl.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius verlangte vor dem Treffen mit seinen Ressortkollegen, dass soziale Netzwerke die wahre Identität ihrer Nutzer künftig speichern müssen, um Hass, Hetze und Gewaltaufrufe im Internet besser verfolgen zu können. »Wir brauchen eine Identifizierungspflicht. Nach im Netz begangenen Straftaten muss auf hinterlegte Identitätsdaten zurückgegriffen werden können, um eine effektive Strafverfolgung zu ermöglichen«, sagte der SPD-Politiker der »Neuen Osnabrücker Zeitung« (Montag). Wer unter einem Pseudonym in den sozialen Netzen aktiv sei, müsse bislang keine echten Daten beim Anbieter hinterlassen - das müsse sich ändern. Das bedeute aber ausdrücklich nicht, dass man sich unter einem Nickname bewegen und äußern könne, betonte Pistorius. dpa/nd

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