Internetplattformen in die Pflicht genommen

was bringt die reform des urheberrechts?

  • Lesedauer: 3 Min.

Die Entscheidung über die notwendige Reform des Urheberrechts fiel nach jahrelangen Diskussionen vor allem über das Reizwort »Uploadfilter«: Internetplattformen wie Youtube und TikTok sind künftig für Inhalte, die von Nutzern hochgeladen werden, urheberrechtlich verantwortlich. Mit dem Gesetz werden sie in die Pflicht genommen. In bestimmten Fällen sind Blockaden von Nutzer-Uploads vorgeschrieben. Das Gesetzespaket trat am 7. Juni in Kraft. Für die Regeln der Internetplattformen gibt es eine Übergangsfrist bis 1. August, damit alle Beteiligten Vorbereitungen treffen können.

Bestandteil des Pakets ist auch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger, wonach Verlage finanziell angemessen beteiligt werden müssen, wenn Ausschnitte aus Artikeln auf kommerziellen Digitalplattformen wie Google News angezeigt werden.

Gesetz setzt zwei EU-Richtlinien um

Mit dem »Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes«, das am 1. August 2021 im Kraft treten soll, werden zwei EU-Richtlinien umgesetzt. Plattformbetreiber werden darin verpflichtet, Lizenzen beispielsweise von Verwertungsgesellschaften zu erwerben, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in nicht nur geringfügigem Umfang wiedergegeben werden. Sind geschützte Inhalte nicht lizenziert und ist die Nutzung nicht erlaubt, muss der Anbieter nach einer Information des Rechtsinhabers die Inhalte blockieren.

Geringfügige Nutzungen dürfen nicht durch Uploadfilter blockiert werden. Das gilt für Nutzungen von »bis zu 15 Sekunden je eines Filmwerkes oder Laufbildes«, »bis zu 15 Sekunden je einer Tonspur« und »bis zu 125 Kilobyte je eines Lichtbildwerkes, Lichtbildes oder einer Grafik«. Für Pressetexte liegt der Grenzwert bei 160 Zeichen. Voraussetzung ist eine Nutzung, die »nicht zu kommerziellen Zwecken oder nur zur Erzielung unerheblicher Einnahmen« dient. Erlaubt ist auch die Nutzung zu den Zwecken von Zitat, Karikatur, Parodie und Pastiche.

Rechte der Rechteinhaber gestärkt

Mit der Reform werde das Urheberrecht »fit für das digitale Zeitalter« gemacht, so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Gleichzeitig werde ein guter Ausgleich zwischen den Interessen der Beteiligten geschaffen. »Wir stärken die Rechte der Kreativen, beteiligen die Rechtsinhaber fair an den Erlösen und wahren Kommunikations- und Meinungsfreiheit«, so Lambrecht.

Sprecher der Oppositionsparteien erhoben hingegen den Vorwurf, die Regierungskoalition habe ihr Versprechen gebrochen, den Einsatz von Uploadfiltern verzichtbar zu machen. Die Kritiker befürchten, dass diese zu Internetzensur und Freiheitseinschränkungen führen könnten.

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßten unisono die Novelle. »Mit dem neuen Leistungsschutzrecht und den schon seit Januar geltenden Regeln zur Beschränkung des Marktmissbrauchs großer Internetkonzerne werden wir uns wirksam gegen eine Ausbeutung journalistischer Inhalte wehren können.«

Google will Einigung mit Verlagen

Google-Manager Philipp Justus schrieb im Unternehmensblog, die Bundesregierung habe beim Thema Nutzer-Uploads zwar ausgewogene Regeln entwickeln wollen. Aber die nun beschlossene Fassung bringe »eine Reihe komplexer Fragestellungen und rechtlicher Unsicherheiten mit sich«. Zum Leistungsschutzrecht betonte Justus, Diensteanbieter dürften weiterhin sehr kurze Auszüge von Presseinhalten im Internet verwenden. Obwohl das Gesetz den Umfang geschützter Inhalte nicht klar definiere, wolle Google mit den deutschen Verlagen eine Einigung über eine erweiterte Vorschau erzielen. epd/nd

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