Niederlage für Airbnb

Berlin erreicht vor Gericht Herausgabe von Vermieter-Daten durch Ferienwohnungsportal

  • Marie Frank
  • Lesedauer: 3 Min.

»Die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ist von größter Bedeutung. Für unsere Stadt, aber auch über Berlins Grenzen hinaus«, sagte Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) am Donnerstag. Zuvor hatte die Senatsverwaltung für Wohnen einen wichtigen Sieg gegen das Ferienwohnungsportal Airbnb errungen: So müssen die Betreiber von Internet-Plattformen für Ferienwohnungen im Fall eines Anfangsverdachts für eine Zweckentfremdung die Daten der Anbieter an die Behörden weitergeben. »Nur mit Transparenz und der Möglichkeit der Datenabfrage lassen sich legale von illegalen Ferienwohnungsangeboten unterscheiden«, so Scheel. Bislang habe sich Airbnb hinter den irischen Datenschutzbestimmungen verschanzt und sich auf eine alleinige Zuständigkeit Irlands berufen. »Das ist nun vorbei«.

Airbnb hatte dagegen geklagt, dass das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg das Unternehmen verpflichtet hatte, unter anderem Namen und Anschriften von Anbietern sowie die genaue Lage der von ihnen angebotenen Ferienwohnungen zu übermitteln. Das Bezirksamt hatte dies mit dem Verdacht eines Verstoßes gegen Zweckentfremdungsvorschriften begründet, da die Inserate keine oder falsche Registriernummern enthielten oder die Geschäftsdaten gewerbliche Vermieter nicht erkennen ließen. Das Zweckentfremdungsverbot schreibt wegen des zunehmenden anonymen Angebots von Ferienwohnungen auf Internet-Plattformen unter anderem die Anzeige einer Registriernummer vor.

Airbnb hält diese Vorschrift für verfassungswidrig und beruft sich überdies auf irisches Datenschutzrecht. Das Verwaltungsgericht sieht jedoch keine verfassungsrechtlichen Bedenken und wies die Klage daher ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob Airbnb Berufung einlegt, ist unklar, eine entsprechende nd-Anfrage blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

Der Berliner Mieterverein begrüßte die Entscheidung am Donnerstag. »Es kann ja nicht sein, dass nicht gegen illegale Ferienwohnungen vorgegangen werden kann, weil man der Anbieter nicht habhaft wird«, so Geschäftsführer Reiner Wild zu »nd«. Angesichts der großen Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt sei die Verpflichtung zur Datenweitergabe ein großer Erfolg. »Der Wohnungsmarkt muss für feste Mietverhältnisse besser genutzt werden. Neubau allein reicht nicht.«

Der Senat strebt noch in dieser Legislatur eine Novellierung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes an. Im Gesetzesentwurf sind laut Senatsverwaltung weitere Verbesserungen vorgesehen, »damit noch effektiver gegen illegale Umnutzungen dringend benötigter Wohnungen in Ferienwohnungen vorgegangen und die in beliebten Kiezen sich andeutende oder teilweise auch schon feststellbare Touristifizierung eingedämmt werden kann«, so die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.

Dem Berliner Mieterverein geht das Vorhaben nicht weit genug. So werde ausschließlich bei der Transparenz nachgeschärft, kritisiert Wild. Das allein reiche jedoch nicht aus, um den Wohnungsmangel in der Hauptstadt zu bekämpfen. Jede Wohnung, die auf Dauer kurzzeitvermietet wird, fehlt auf dem angespannten Wohnungsmarkt. Wegen des knapperen Angebots steigen die Mieten. »Die Angebote von Ferienwohnungen müssen eingeschränkt werden.« Wild verweist darauf, dass es in Berlin genügend Hotels gebe, in denen Tourist*innen unterkommen können. Auch vor der Pandemie seien diese lediglich zu 50 Prozent ausgelastet gewesen.

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