Ein Erfolg für ausgebeutete Frauen

Auch Pflegekräfte, die in Deutschland Menschen in Privathaushalten betreuen, haben ein Recht auf Mindestlohn für jede gearbeitete Stunde

Der Mindestlohnanspruch gilt auch für Pflegekräfte, die 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche Menschen in ihren Privatwohnungen pflegen. Das hat am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem Grundsatzurteil entschieden. Mit dem Urteil stellten die Richter klar, dass auch für die zumeist aus Osteuropa kommenden Frauen der in Deutschland geltende Mindestlohn für sämtliche geleisteten Arbeitsstunden zu zahlen ist, also auch die Bereitschaftszeit.

»Das Urteil ist ein Paukenschlag für entsandte Beschäftigte in der häuslichen Altenpflege: Auch wer in anderen EU-Ländern unter Vertrag steht, hat in Deutschland elementare Schutzrechte bei Lohn und Arbeitszeiten und das nicht nur auf dem Papier«, kommentierte Anja Piel, Bundesvorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes das Grundsatzurteil. In der sogenannten 24-Stunden-Betreuung, auch Live-in-Betreuung genannt, leben die Pflege- und Betreuungskräfte in der Wohnung der Pflegebedürftigen. Das Berufliche verschmilzt komplett mit dem Privatleben, es gibt keine angemessene Rückzugsmöglichkeit. Ebenso wenig existieren fest abgesteckte Arbeitszeiten - und bisher in der Regel nicht einmal der Mindestlohn. Dagegen hatte bereits im Jahr 2018 eine Sozialassistentin aus Bulgarien geklagt. Sie hatte einen Arbeitsvertrag über 30 Wochenstunden und bekam für ihre Arbeit monatlich 950 Euro netto. Ihre Aufgaben: Körperpflege, Hilfe beim Essen, Einkaufen, Kochen, Waschen und Putzen, Zeit für geselliges Beisammensein und gemeinsame Interessenverfolgung mit der Pflegebedürftigen.

Die Bulgarin klagte auf Entlohnung für die vollen 24 Stunden pro Tag, denn sie habe rund um die Uhr gearbeitet beziehungsweise musste in Bereitschaft sein. Selbst nachts habe die Tür zu ihrem Zimmer offenbleiben müssen, damit sie auf Rufen der zu betreuenden Person dieser - etwa bei dem Gang auf die Toilette - helfen konnte. Das Landesarbeitsgericht Berlin hatte ihrer Klage überwiegend entsprochen und ist von einer Arbeitszeit von 21 Stunden am Tag ausgegangen. Da gegen das Urteil Revision eingelegt wurde, urteilte jetzt das Bundesarbeitsgericht über den Fall.

Die Beklagte hatte zuvor gemeint, sollte die Klägerin tatsächlich mehr gearbeitet haben, sei dies nicht auf ihre Veranlassung hin erfolgt. Dabei wirbt die deutsche Vermittlungsfirma, die mit dem bulgarischen Unternehmen zusammenarbeitet, bei dem die Sozialassistentin angestellt ist, mit einer »24-Stunden-Pflege zu Hause«. Solche Versprechen tätigen zahlreiche dieser Vermittlungsfirmen auf ihren Webseiten. Zwar stehen meist kleingedruckt Relativierungen dabei, wohl aus rechtlichen Gründen - etwa, dass die »Betreuungskraft selbstverständlich nicht 24 Stunden durchgängig tätig sein« könne, sie andererseits jedoch die Sicherheit biete, dass immer »jemand vor Ort ist und jederzeit unterstützen kann«. Geworben wird explizit mit einer »24-Stunden-Betreuung«.

Zu dem Urteil des BAG wollte sich keine der drei von »nd« angefragten Vermittlungsagenturen äußern. »Dickfellige Arbeitgeber und Vermittlungsagenturen setzen sich mit dem Angebot der Rund-um-die-Uhr-Betreuung seit Jahren über geltendes Recht hinweg«, stellte Piel am Donnerstag fest. »Was für die Auftraggeber ein Sorglos-Paket ist und für Arbeitgeber und Vermittlungsagenturen eine Goldgrube, ist für die Beschäftigten pure Ausbeutung.«

Justyna Oblacewicz von dem DGB-Projekt Faire Mobilität ist sich sicher, dass das Urteil des BAG zugunsten der Sozialassistentin zu einem Wandel in der Branche führen wird. »Wir rechnen damit, dass auch weitere Betreuungskräfte sich durch das Urteil ermutigt sehen, ihre Rechte gerichtlich einzufordern«, sagte Oblacewicz »nd«. Das Urteil sei ein Erfolg »für die bis zu 600 000 zumeist weiblichen Betreuungskräfte aus Osteuropa, die in Deutschland in der sogenannten 24 Stunden Betreuung tätig sind«.

Der Sozialverband VdK Deutschland fürchtet, dass nach dem Urteil die häusliche Pflege gänzlich kippt: »Für die allermeisten wird sie damit unbezahlbar«, kommentierte die Präsidentin Verena Bentele. »Das kommt davon, wenn Politik ein drängendes Problem jahrelang ausblendet. Das ist eine Bankrotterklärung für das ambulante Pflegesystem.« Auch Oblacewicz sieht Handlungsbedarf, das Urteil sei ein Signal an die Branche und die Politik. Ein Modell, welches »auf der systematischen Ausbeutung der Betreuungskräfte basiert« ist nun nicht mehr möglich.

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