Vor Reisebuchung die Corona-Lage prüfen

Fragen & Antworten zur Urlaubsplanung in Pandemiezeiten

  • Lesedauer: 3 Min.

Wohin darf man reisen?

Nach den jüngsten Beschlüssen der Bundesregierung wurden die Reisewarnungen für über 100 Länder aufgehoben. Aktuell sind vor acht Tagen infolge der zunehmenden Delta-Virusvariante Portugal und Russland als Virusvariantengebiete eingestuft worden, für die besonders strenge Regeln bei der Wiedereinreise nach Deutschland gelten. Als Virusvariantengebiete werden Länder oder Regionen eingestuft, in denen ansteckendere Varianten des Coronavirus - das gilt insbesondre für die gefährliche Deltavariante - verbreitet auftreten. Bei anderen Risikogebieten wird zwischen einfachen Risikogebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko und Hochinzidenzgebieten, in denen die Fallzahlen und das Infektionsrisiko besonders hoch sind, unterschieden.

Was ist bei der Heimreise aus Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten zu beachten?

Einreisende müssen sich bei der Digitalen Einreiseanmeldung (DEA) anmelden und unter www.einreiseanmeldung.de ihre Daten hinterlegen. Bei Einreisen aus einfachen Risiko- und Virusvariantengebieten müssen Reisende spätestens 48 Stunden nach Einreise ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder Genesenennachweis besitzen und über das Einreiseportal hochladen. Nach Aufenthalten in Hochinzidenzgebieten ist die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweis erforderlich. Alle Heimkehrer aus Risikogebieten müssen sich unverzüglich für 10 Tage oder zwei Wochen in Quarantäne begeben. Bei Einreisen aus einfachen Risikogebieten kann man die Quarantäne abkürzen, indem man den Behörden ein negatives Testergebnis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweise über das Einreiseportal übermittelt. Wer aus einem Hochinzidenzgebiet zurückkehrt, kann sich ab dem fünften Tag freitesten. Nach Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet sind in jedem Fall die vollen zwei Wochen Quarantäne einzuhalten. Diese Regelung gilt vorerst bis 28. Juli.

Wie ist die aktuelle Situation bei den beiden neuen Virusvariantengebieten Russland und Portugal?

Selbst geimpfte oder genesene Rückkehrer oder Urlauber mit einem Impfnachweis müssen sind laut der Coronavirus-Einreiseverordnung zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet, wenn sie nach Deutschland zurückkehren. Nach Schätzungen des Deutschen Reiseverbandes (DRV) machen zurzeit etwa 1000 Deutsche in Portugal Urlaub. Der Reiseanbieter Olimar in Köln will angesichts der sich zuspitzenden Lage mehrere Hundert Bundesbürger so schnell wie möglich zurückholen.

Was ist bei Buchungen zu beachten?

Unbedingt sollte vor der Reisebuchung die Corona-Lage im Urlaubsland geprüft werden. Informationen gibt es auf der Internetseite des Auswärtigen Amts. Verbraucherschützer raten auch zu einem Blick ins Kleingedruckte. Dort finden sich häufig auch Regelungen, ob und in welcher Höhe im Falle eines Reiserücktritts oder einer Stornierung Gebühren anfallen.

Wann dürfen Auslandsreisen kostenlos storniert werden?

Eine kostenlose Stornierung von Pauschalreisen ist in der Regel möglich, wenn ein Land als Risikogebiet eingestuft wird. Ausschlaggebend ist letztendlich die juristische Frage, ob unvermeidbare Umstände vorliegen.

Was passiert, wenn der Veranstalter die Reise absagt?

Kann ein Veranstalter die Reise nicht wie geplant stattfinden lassen, muss er die Kosten komplett zurückerstatten.

Was gilt bei Individualreisen?

Können Urlauber ihr Ziel wegen geltender Reisebeschränkungen, eines Einreiseverbots oder der Lage der Unterkunft im Sperrgebiet nicht erreichen, können sie nach deutschem Recht ihre Unterkunft stornieren und ihr Geld zurückverlangen. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts führt aber nicht automatisch dazu, dass eine Unterkunft nicht erreichbar ist. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Urlauber sein Geld zurückverlangen kann. Wurde die Unterkunft bei ausländischen Anbietern gebucht, gilt in der Regel das dortige Recht.Agenturen/nd
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