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Zinsen sind kein Grundrecht
Simon Poelchau über Paul Kirchhofs Kritik an der EZB-Zinspolitik
Wenn Konservative und Neoliberale sich um die Belange der einfachen Bevölkerung sorgen, dann sollte man hellhörig werden. Das Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof über die angebliche Verfassungswidrigkeit der Negativzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) ist da ein gutes Beispiel. Das Sparen dürfe nicht als Anlageform für die Bevölkerung mit kleinem Vermögen benachteiligt werden, behauptet der Jurist da quasi. Kirchhof bedient in seinem Gutachten nicht nur euroskeptische Ressentiments, die vor acht Jahren ausschlaggebend für die Gründung der AfD waren. Er zumindest suggeriert damit, dass es so etwas wie ein im Grundgesetz garantiertes Recht auf Zinsen gebe, dass es zum naturmäßigen Privileg des Eigentums gehöre, dass es sich automatisch vermehre.
Folglich ist Kirchhofs Kritik an der EZB einfach nur absurd, letztlich als euroskeptische Propaganda entlarvt sie sich, wenn man bedenkt, dass es bereits in Zeiten der Bundesbank regelmäßig De-facto-Negativzinsen gab, nämlich als das Zinsniveau unter der Inflationsrate lag.
Der lange Weg zur EZB - Vor 500 Jahren auf dem Reichstag zu Worms wurden die Grundlagen der heutigen EU-Geldpolitik gelegt.
Nicht nur solche Fakten verschweigen Konservative gerne. Sie hören auch nicht gerne, dass es dem ärmsten Fünftel recht egal sein kann, wie hoch die Zinsen sind, weil es gar nichts auf dem Sparbuch hat.
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