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Lange Haft und Verwahrung

Gericht verurteilt Männer im Missbrauchskomplex Münster

  • Lesedauer: 3 Min.

Münster. Der Prozess um den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in einer Gartenlaube in Münster ist am Dienstag mit hohen Haftstrafen und anschließender Sicherungsverwahrung für die vier verurteilten Männer zu Ende gegangen. Der Drahtzieher, der 28-jährige IT-Techniker Adrian V. aus Münster, muss 14 Jahre ins Gefängnis. Bei ihm sieht das Landgericht Münster 29 Taten, darunter zahlreiche Vergewaltigungen in einer Gartenlaube in Münster, als erwiesen an. Der Deutsche gilt als Schlüsselfigur im am Dienstag beendeten Prozess mit vier weiteren Angeklagten. Die anderen Urteile: zehn Jahre Haft für einen Mann aus Hannover (36) für vier Fälle, elf Jahre und sechs Monate für einen 43-Jährigen aus Schorfheide in Brandenburg für fünf Fälle sowie zwölf Jahre für einen 31-Jährigen aus dem hessischen Staufenberg für sechs Fälle. Auch für diese Männer mit deutschem Pass ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an. Die Gesellschaft müsse vor ihnen geschützt werden. Damit folgte das Gericht weitestgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Im Mittelpunkt des Prozesses standen Taten, die per Video über mehrere Tage rund um eine Geburtstagsfeier in der Gartenlaube in Münster aufgenommen worden waren. Dabei wurden zwei Jungen, darunter der heute elfjährige Ziehsohn des IT-Technikers, immer wieder vergewaltigt. Zeitweise waren die Opfer dabei betäubt worden.

Wegen Beihilfe soll die Mutter (46) des IT-Technikers fünf Jahre ins Gefängnis. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Große Strafkammer betonte, besonders im Fall von Adrian V. habe das Gericht keine andere Wahl als anschließende Sicherungsverwahrung gehabt. Der im Zusammenhang mit Kinderpornografie vorbestrafte 28-Jährige sei noch in seiner Bewährungszeit straffällig geworden. Es sei zu erwarten, dass dies auch in Zukunft wieder passiert.

Die Angeklagten reagierten weitestgehend regungslos auf die Urteile. Zur Begründung beschrieb der Vorsitzende Richter Matthias Pheiler die zum Teil schweren Missbrauchstaten. Das Gericht spricht von absolut verstörenden Taten. »Das übersteigt alles, was dieser Kammer bislang vorgelegt wurde«, sagte Pheiler in der Urteilsbegründung. Bei den angeklagten Taten handelt es sich nach Einschätzung des Gerichts besonders im Fall des IT-Technikers Adrian V. nur um die Spitze des Eisbergs.

Die Haftstrafe für die Mutter des IT-Technikers begründete das Gericht mit dem nachweislichen Wissen der Frau. Sie wusste demnach, dass es in ihrer Gartenlaube zum schweren sexuellen Missbrauch gekommen war. Sie hatte ihrem Sohn die Laube zur Verfügung gestellt. »Sie wusste von der Pädophilie ihres Sohnes, sie war über den Missbrauch informiert«, sagte das Gericht.

Nordrhein-Westfalens Familien- und Jugendminister Joachim Stamp (FDP) zeigte sich nach dem Urteil zufrieden: »Ich bin erleichtert, dass das Gericht nicht nur hohe Haftstrafen ausgesprochen hat, sondern auch anschließende Sicherungsverwahrung. Es ist auch ein klares Signal: Wer Kinder vergewaltigt, erfährt die volle Härte des Rechtsstaats und muss damit rechnen, für immer weggesperrt zu werden.« Münsters Oberbürgermeister Markus Lewe (CDU) dankte den Ermittlern bei Polizei und Staatsanwaltschaft für die belastende Arbeit in dem Fall. »Viel bleibt für uns alle zu tun, um Menschen und besonders Kinder vor sexueller Gewalt zu bewahren und damit ein Übel aus dem menschlichen Zusammenleben wegzusperren.«

Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei großen Missbrauchsfällen der vergangenen Jahre in Nordrhein-Westfalen. Der Fall kam im Juni 2020 nach Ermittlungen in einer Gartenlaube ans Licht. Insgesamt wurden durch die Ermittler mehr als 50 Tatverdächtige identifiziert, von denen etwa 30 in U-Haft sitzen. dpa/nd

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