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Keine Deutschlandflaggen für Schüler*innen
Kommission schlug die Verteilung der Flaggen zur Erhöhung der »Sichtbarkeit der Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold« in der Öffentlichkeit vor
Berlin. Die Bundesregierung hält nichts von der Idee, jedem Schüler zum Ende seiner Schullaufbahn neben einer Ausgabe des Grundgesetzes auch eine deutsche Flagge mitzugeben. Das hatte die Kommission »30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit« in ihrem Abschlussbericht vorgeschlagen.
In einer Stellungnahme der Bundesregierung, die das Kabinett am Mittwoch verabschiedete, heißt es dazu: »Die Aushändigung einer hochwertigen Ausgabe des Grundgesetzes in den Farben der Nationalflagge an jede Schülerin und jeden Schüler wird - vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel in Höhe von 800.000 Euro - befürwortet. Von der gesonderten Aushändigung der Nationalflagge am Ende der Schullaufbahn wird dagegen abgeraten.«
Die Kommission unter Leitung des ehemaligen Ministerpräsidenten Brandenburgs, Matthias Platzeck, hatte die Verteilung der Flaggen in ihrem im Dezember 2020 veröffentlichten Bericht als ein Element zur Erhöhung der »Sichtbarkeit der Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold« in der Öffentlichkeit, »zusammen mit der Europaflagge«, vorgeschlagen.
Unter Hinweis auf die fehlende Zuständigkeit des Bundes hat die Bundesregierung den Vorschlag verworfen, Fahrgäste, die in Schwarz-Rot-Gold gekleidet sind, am Tag der Deutschen Einheit, dem 3. Oktober, kostenlos oder zum reduzierten Preis in Bus und Bahn zu befördern. Die Regierung kündigte allerdings an, sie wolle Ländern und Kommunen eine entsprechende Anregung geben.
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»Während die Bundesregierung bei etwa einem Drittel der Handlungsempfehlungen bereits in der laufenden Legislaturperiode im Sinne der Vorschläge tätig geworden ist, werden zwei Fünftel der Handlungsempfehlungen von ihr befürwortet und ein Viertel begründet abgelehnt«, heißt es in einem Begleitschreiben von Bundesinnenministerium Horst Seehofer (CSU). dpa/nd
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