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  • Prozess wegen Anschlagsplänen

Anschlag geplant - sechs Jahre Haft für Rechtsterroristin

OLG München: Handeln entspringe einer »nationalsozialistischen Gesinnung«

  • Lesedauer: 3 Min.

München. Weil sie Politiker bedroht und einen Brandanschlag vorbereitet hat, muss eine Rechtsterroristin aus Franken für sechs Jahre in Haft. Das Münchner Oberlandesgericht sah es am Freitag als erwiesen an, dass die 55-jährige Heilpraktikerin in den Jahren 2019 und 2020 aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus Grußkarten mit Drohungen an Politiker und Vereine verschickt hatte. Zudem hatte sie sich mit Waffen und Materialien zum Bau einer Bombe eingedeckt.

Begonnen hatten die Bedrohungen demnach im Dezember 2019. »Juden- und Ausländerfreund« und »Erschossen auf der Terrasse« schrieb die 55-Jährige damals in einem Brief an einen fränkischen Landrat, als Beileidskarte mit dem Zusatz »Wir kriegen Euch alle«. Der Betroffene habe dies zurecht als Vergleich mit dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke vom Juni 2019 aufgefasst, sagte der Vorsitzende Richter Michael Höhne.

Weitere Karten gingen an einen Bürgermeister, eine türkisch-islamische Gemeinde und einen Flüchtlingshilfe-Verein. Diesen Schreiben legte die Verurteilte Waffenpatronen bei - um die Drohungen zu unterstreichen, sagte Höhne. Ihr Ziel sei gewesen, »ein Klima der Angst zu schaffen«. Die Lebensqualität der Empfänger sei wegen der Einschüchterungsversuche bis heute vermindert.

Spätestens, nachdem wegen der Drohschreiben im März 2020 ihre Wohnung durchsucht worden war, hatte die Frau nach Überzeugung des Gerichts einen Plan für Anschläge gefasst. Damit habe sie einen Amtsträger oder einen Anhänger des muslimischen Glaubens treffen wollen. Die Heilpraktikerin war demnach »fest entschlossen, einen Anschlag mit tödlichen Folgen für die Opfer zu begehen«, sagte Höhne.

Dafür habe sie sich Anleitungen zum Bombenbau besorgt und unter anderem Flaschen mit Benzin in ihrem Auto gelagert. Bevor es zu einer Tat kam, wurde sie im September 2020 festgenommen. Bei der Festnahme wurden zudem Gegenstände wie eine schusssichere Weste, ein Messer, ein Schlagring und Gaskartuschen gefunden.

Ihr Handeln entspringe einer »nationalsozialistischen Gesinnung«, an der sie keinen Zweifel gelassen habe. Beleg dafür seien auch entsprechende Tätowierungen auf dem Körper der 55-Jährigen. Die Verurteilte lehne sowohl die freiheitlich-demokratische Grundordnung als auch die deutsche Migrationspolitik ab.

Das Urteil, das unter anderem auf Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat lautet, entspricht der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Anwälte der Nebenklage, die die bedrohten Politiker vertreten, hatten auf ein schärferes Urteil von acht Jahren Gefängnis plädiert. Die Verteidigung beantragte dagegen einen Freispruch in den Hauptanklagepunkten, weil die Schuld ihrer Mandantin nicht erwiesen sei. Die Angeklagte selbst wies die Vorwürfe gegen sich zurück.

Laut der Beweiserhebung pflegte sie umfangreiche Kontakte in die rechte Szene, sie war auch Mitglied in der Kleinpartei Der III. Weg. Zudem freundete sie sich mit den Neonazis Ralf Wohlleben und André E. an, die als Helfer der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund verurteilt wurden. Dafür, dass außer ihr jemand in die Taten verwickelt oder eingeweiht war, gebe es jedoch keine Anhaltspunkte, sagte Höhne. Wohlleben und E. waren als Zeugen in den Prozess geladen, verweigerten jedoch die Aussage und blieben dem Verfahren fern. dpa/nd

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