Das Nebenkostenprivileg fällt spätestens im Sommer 2024

Wettbewerbszentrale streitet vor dem Bgh um die kabelanschlussgebühren

  • Lesedauer: 2 Min.

Wettbewerbsschützer werfen die Frage auf: War die Praxis bisher überhaupt rechtens? Der Hintergrund: Von Mitte 2024 an dürfen Vermieter keine Kabelgebühren mehr auf ihre Mieter umlegen. Die Wettbewerbsschützer meinen, dass das auch heute schon gegen geltendes Recht verstößt.

In einem Musterverfahren hat die Wettbewerbszentrale diese Frage vor den Bundesgerichtshof (Az. I ZR 106/20) gebracht, der am 8. Juli 2021 darüber in Karlsruhe verhandelte. Das folgenreiche Urteil soll am 20. Oktober verkündet werden, wie der zuständige Senat mitteilte.

Die Wettbewerbsschützer stören sich daran, dass viele Mieterinnen und Mieter keine Chance haben, ihren Anschluss zu kündigen. Solange sie in der Wohnung wohnen, müssen sie die Gebühren dafür über ihre Nebenkosten mitzahlen - auch wenn sie den Anschluss möglicherweise gar nicht nutzen oder ihn nicht wollen. Dadurch seien Anbieter alternativer Übertragungswege wie etwa Streamingdienste im Nachteil.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs beruft sich auf einen Paragrafen im Telekommunikationsgesetz, wonach ein Vertrag »zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten« höchstens eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten haben darf. Außerdem muss es möglich sein, einen Vertrag für höchstens zwölf Monate abzuschließen.

Die BGH-Richter äußerten allerdings gewisse Zweifel, ob sich diese Vorschrift auf einen Immobilienkonzern mit Mietwohnungen anwenden lässt. In den Vorinstanzen hatte die Klage keinen Erfolg gehabt.

So oder so wird das Urteil nur noch vorübergehend von Bedeutung sein. Denn die Politik hat das Ende des sogenannten Nebenkostenprivilegs bereits besiegelt. Das Gesetz tritt zum 1. Dezember 2021 in Kraft. Bis Ende Juni 2024 gibt es noch eine Übergangsfrist. Künftig sollen Vermieter die Kosten für einen Kabelanschluss ohnehin nicht mehr auf die Mieter abwälzen können. Vielmehr bekommen alle Mieter dann die Wahlfreiheit, für die die Wettbewerbszentrale vor dem BGH streitet.

Für den beklagten Wohnungsanbieter Vivawest aus Gelsenkirchen, der etwa 108 000 seiner mehr als vermieteten 120 000 Wohnungen an das Kabelnetz angeschlossen hat, ist die baldige Abschaffung ein Beleg dafür, dass bisher das Gegenteil gilt. »Damit liegt aus unserer Sicht eine klare gesetzgeberische Wertung vor, dass bis dahin die Umlagefähigkeit weiterhin aufrechterhalten werden kann«, sagte der Anwalt des Unternehmens nach der Verhandlung in Karlsruhe. dpa/nd

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken von Socken mit Haltung und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.