Juristischer Sieg für ehemaligen Vorsitzenden der MLPD

Stefan Engel war zum Gefährder erklärt worden. Zu unrecht, wie ein Gericht nun klarstellte

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 3 Min.

»Voller Erfolg für Stefan Engel«, erklärte Gabriele Fechtner. Die Parteivorsitzende der Marxistisch-Leninisten Partei Deutschlands (MLPD) freut sich, dass ihr Amtsvorgänger Stefan Engel vor dem Verwaltungsgericht im thüringischen Meiningen eine Klage gegen das Land Thüringen gewonnen hat. Die Zweite Kammer des Gerichts gab Engels Klage statt und entschied, dass seine Einstufung als Gefährder rechtswidrig war. Das Land Thüringen muss die Kosten des Verfahrens in vollem Umfang zahlen.

Nach der Definition des Bundeskriminalamts beziehungsweise der Landeskriminalämter sind Gefährder Personen, bei denen aufgrund angeblich vorhandener »Erkenntnisse« die Annahme gerechtfertigt sei, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche aus dem Bereich des »Terrorismus«, begehen werden. Engel war 2018 zu einem solchen Gefährder erklärt worden, weil er als einer von zehn »Schirmherren« des Rebellischen Musikfestivals fungierte. Dieses wird seit Jahren von einem Bündnis organisiert, in dem der Rebell, die Jugendgruppe der MLPD, eine wichtige Rolle spielt. 2018 trat die türkische Politband Grup Yorum auf, eine Gruppe, die in der türkischen Linken sehr populär ist. Sie wurde von der Justiz schon lange vor der Erdogan-Ära verfolgt. Aber auch in Deutschland werden Auftritte immer wieder behindert, oder, wie am 19. Juni 2021 bei einem Stadtteilfest in Magdeburg, von der Polizei angegriffen.

Auch Unterstützer*innen von Auftritten von Grup Yorum müssen immer wieder mit Repressalien rechnen. Die Einstufung von Stefan Engel als Gefährder gehört dazu. »Damit können die Grundrechte der Betroffenen massiv eingeschränkt werden«, erklärt Gabriele Fechtner. So sei es möglich, Gefährdern die Teilnahme an bestimmten Demonstrationen zu verbieten. Zudem hätte eine Bank die Konten von Engel kurz nach der Gefährdereinstufung gekündigt.

In dem gerichtlichen Erfolg sieht Fechtner nicht nur einen Sieg für Engel, sondern für die gesamte Linke. Schließlich sei das Motto »Gib Antikommunismus keine Chance« eine zentrale Parole bei der Solidaritätsdemonstration für Engel durch Meiningen am Dienstagvormittag gewesen. Fechtner sieht auch eine Parallele zum Versuch des Bundeswahlausschusses, die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) wegen zu spät eingereichter Rechenschaftsberichte von der Bundestagswahl auszuschließen. Auch die DKP konnte sich dagegen erfolgreich vor Gericht wehren. Auch wenn es ideologische Differenzen gibt und beide Parteien bei der Bundestagswahl um Stimmen konkurrieren, habe sich die MLPD sofort mit der DKP solidarisch erklärt, betonte Fechtner .

Der Fraktionsvorsitzende der Linken im Thüringer Landtag, Stefan Dittes, will in einer Kleinen Anfrage von der Landesregierung wissen, nach welchen Kriterien in dem Bundesland Personen als Gefährder eingestuft werden und in welche Datenbanken diese eingespeist werden. Zudem will Dittes wissen, in welchem Zeitraum überprüft wird, ob die Voraussetzungen für die Gefährdereinstufung noch bestehen.

Rechtsanwalt Wolf-Dieter Rochlitz, der Stefan Engel bei seiner Klage vertrat, verweist gegenüber »nd« auf die völlig schwammige Grundlagen, auf der Menschen zu Gefährdern erklärt werden. Daher sei der juristische Erfolg in Meiningen erfreulich. Rochlitz weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit dem Rebellischen Musikfestival außer Engel noch drei weitere Personen als Gefährder eingestuft wurden. Für sie wird das Urteil keine Folgen haben. Allerdings werde jetzt geprüft, ob auch sie gegen diese Einstufung klagen. Einschüchtern wollen sich auch die Organisator*innen des diesjährigen Festival nicht lassen. Am Wochenende des 27/28 August soll dieses im Revierpark Nienhausen in Gelsenkirchen stattfinden. Grup Yorum gehört wieder zu den eingeladenen Bands.

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