Fingerabdruck beim neuen Perso
Auf acht Seiten alles über neue Regelungen, Verfügungen und Gesetze
Neben der am 1. August 2021 in Kraft getretenen Testpflicht für Reiserückkehrer nach Deutschland gibt es weitere Neuerungen, auf die sich die Verbraucher einstellen müssen. Dazu zählt die Pflicht zum Fingerabdruck beim neuen Personalausweis. Weitere Einzelheiten im nd-ratgeber.
Leserfragen: Was kann man tun, um Strafpunkte im Flensburger Sünderregister abzubauen? Angesichts der vielen Verweiger der Impfungen gegen das Coronavirus wird darauf verwiesen, das es keine Impfpflicht gibt. Was lässt sich über die Rechtslage bei anderen Impfungen sagen? In den Medien ist häufig von Strafzinsen die Rede. Was ist das genau und was kann ich als Bankkunde dagegen tun? Die Antworten im nd-ratgeber.
Arbeit: Gerechtfertigte Kündigung – »Ming Vase« ist rassistische Beleidigung. Wer seine Vorgesetzte als »Ming Vase« bezeichnet und eine Geste des Nach-Hinten-Ziehens der Augen macht, kann fristlos gekündigt werden. Insbesondere, wenn aus den nachfolgenden Erklärungsversuchen eine Verfestigung der dahinterstehenden Haltung zu erkennen ist. Ausführlich im nd-ratgeber.
Wohnen: Miethöhe bei Neuvermietung – Rechtsstreit um »umfassende Modernisierung«. Von der Mietobergrenze ausgenommen ist auch die Neuvermietung einer Wohnung nach ihrer umfassenden Modernisierung. Was Mieter wissen müssen im nd-ratgeber.
Haus und Garten: Die Gartenkolumne – Die Freuden im Herbstgarten. Der Rasen im Herbst, was alles zu tun ist. Dazu die Tipps im September. Mehr im nd-ratgeber.
Familie und Steuern: Das neue Bildungsticket in Sachsen – Der »Tarifdschungel« soll ein Ende haben. Mit der Bahn zur Schule und von dort aus mit dem Bus in die Stadt: Ab August können Kinder und Jugendliche in Sachsen vergünstigt fahren – dank des neuen Bildungstickes. Nach langen Diskussionen hat Sachsen ab August das Bildungsticket für Busse und Bahnen ein. Dann können Schülerinnen und Schüler ab dem Grundschulalter für 15 Euro im Monat in ihrer Heimatstadt und die Region fahren. Antworten auf die wichtigsten Fragen im nd-ratgeber.
Geld und Versicherung: Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung – Ohne sie läuft nix, doch wie prüft die Schufa? Konsumenten können falsche Einträge löschen lassen. Doch erst einmal müssen Verbraucher wissen, was über sie eigentlich gespeichert wurde – nicht allein bei der Auskunftei Schufa. Ob Handyvertrag oder Kredit, ob Mietvertrag oder Wechsel des Stromanbieters – ohne Schufa läuft für Verbraucher (fast) nichts. Auf die Daten der Auskunftei in Wiesbaden verlassen sich viele Unternehmen. Die »Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung«, kurz Schufa, nutzt dazu Informationen von Firmen, und sie nutzt öffentliche Quellen, etwa das Schuldnerverzeichnis, und sie speichert die gemeldeten Wohnadressen. Ausführlich informiert unser Finanzexperte im nd-ratgeber.
Verbraucherschutz: Verbraucherzentrale Brandenburg warnt – Kein Einweggeschirr aus Bambus kaufen. Einweggeschirr sowie Coffee-to-go-Becher aus Plastik sind seit Mitte des Jahres gesetzlich verboten. Nun bieten etliche Produzenten Einweggeschirr aus Bambus, Reishülsen oder Weizenstroh an. Doch Vorsicht! Ausführliche Informationen im nd-ratgeber.
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