Beschwerde wegen Verstoßes gegen EU-Recht

Breites Bündnis von NGO kritisiert fehlende Gesundheitsversorgung für Papierlose in Deutschland

Auf dem Papier haben auch Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine medizinische Grundversorgung. Die Sache hat jedoch einen Haken: Die Sozialbehörde, bei der sie den erforderlichen Behandlungsschein erhalten können, ist durch einen Passus im Paragrafen 87 des Aufenthaltsgesetzes dazu verpflichtet, Menschen ohne Papiere mit Namen, Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsort der Ausländerbehörde zu melden. Wer sich auf diesem Weg medizinisch behandeln lässt, läuft so in die Falle der Abschiebung. Faktisch sind Papierlose damit von der regulären Gesundheitsversorgung ausgeschlossen.

Gegen diese aufenthaltsrechtliche Übermittlungspflicht richtet sich eine Beschwerde, die nun bei der Europäischen Kommission in Brüssel eingereicht wurde, und die von Dutzenden Menschenrechtsorganisationen, darunter mehrere Flüchtlingsräte, Seebrücke, Pro Asyl, IPPNW und der Verein Demokratischer Ärztinnen und Ärzte, unterstützt wird. Gemäß der Beschwerde verletzt die 1990 eingeführte Pflicht zur Denunziation von Menschen ohne Aufenthaltstitel ihr verfassungs- und europarechtlich verbürgtes Recht auf medizinische Vorsorge und Versorgung ebenso wie den Zweckbindungsgrundsatz im EU-Datenschutzrecht. Dadurch blieben »ansteckende und teils lebensbedrohliche Erkrankungen unbehandelt«. Schwangere erhielten keine Vorsorgeuntersuchungen und selbst in Deutschland aufwachsende Kinder seien »von der medizinischen Grundversorgung ausgeschlossen«. Ein Antrag der Linksfraktion vom März 2020, das Recht auf Gesundheit frei von Diskriminierung zu garantieren, blieb erfolglos.

Auch die Hilfsorganisation Ärzte der Welt steht hinter der Initiative der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Die NGO ist Teil des über 80 Organisationen umfassenden Kampagnenbündnisses GleichBeHandeln, das eine Abschaffung der Übermittlungspflicht fordert. Pressereferentin Stephanie Kirchner beklagt, dass bei der Bundesregierung weiterhin kein Handlungsbedarf bei dem Problem gesehen wird, das nach Schätzungen Hunderttausende betrifft. »Es gibt zwar einige Studien, doch da ist die Dunkelziffer natürlich hoch. Wir gehen von rund 500 000 Betroffenen in Deutschland aus.« Es handele sich um »Menschen, die wenig Lobby haben. Mit dieser Beschwerde und der Kampagne versuchen wir daran etwas zu ändern.«

Corona hat bei den maßgeblichen Politikern zu keinem Umdenken geführt. Kirchner: »Eigentlich haben diese Menschen das Recht auf Zugang zu Impfungen und Tests.« Doch hätten diese nun »große Berührungsängste« in Bezug auf medizinische Versorgung entwickelt. Nötig sei hier eine bundesweite neue Strategie. Auch in der Beschwerde bei der EU-Kommission wird auf die zusätzliche Brisanz verwiesen, die die Versorgungslücke inmitten der Corona-Pandemie gewinnt.

Die Bundesregierung hat es zuletzt im Mai 2021 ausdrücklich abgelehnt, den Paragraf 87 des Aufenthaltsgesetzes anzupassen.

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