»Hängt die Grünen«-Plakate der Nazipartei »Der III. Weg« dürfen bleiben

Verwaltungsgericht erlaubt Aufhängen hundert Meter von Grünen-Plakaten

  • Lesedauer: 2 Min.

Chemnitz. Die extrem rechte Partei »III. Weg« darf laut einem Gerichtsbeschluss die Plakate mit dem Slogan »Hängt die Grünen« in Zwickau weiter aufhängen, allerdings nur mit Abstand zu Plakaten der Grünen. Das Verwaltungsgericht Chemnitz gab einem Eilantrag des »III. Wegs« statt, wie es am Dienstag mitteilte - allerdings unter der Auflage, dass die Plakate einen Abstand von 100 Metern zu den Plakaten der Grünen haben müssen.

Die Stadt Zwickau hatte in der vergangenen Woche angeordnet, dass die Plakate abgehängt werden müssen. Das Gericht begründete den erfolgreichen Eilantrag der Nazis damit, dass es nach den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen für Wahlwerbung derzeit offen sei, ob die strengen Voraussetzungen für einen solchen Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit vorlägen. Bei der Interessensabwägung hielt es die Kammer für angemessen, mit dem räumlichen Abstand eine von der Wahlwerbung der Grünen losgelöste Wahrnehmung der Plakate anzuordnen.

Grünen-Bundesgeschäftsführer Michael Kellner kündigte nach dem Urteil an, die Partei werde »rechtlich dagegen vorgehen«. »Ich verstehe dieses Urteil nicht - Aufforderungen zu Gewalt haben in unserem Land nichts verloren«, erklärte er.

Im Zusammenhang mit den Wahlplakaten hatte zuvor auch die Generalstaatsanwaltschaft in Sachsen Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und zur Volksverhetzung gegen die »III. Weg«-Verantwortlichen angeordnet. Die Staatsanwaltschaft Zwickau hatte zunächst Ermittlungen abgelehnt, muss nach der Anordnung nun aber doch ermitteln. Agenturen/nd

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