Noch immer lebt jedes fünfte Kind in Armut

Nach acht Jahren Großer Koalition kaum Fortschritte bei Bekämpfung von Armut bei Alleinerziehenden

  • Martin Höfig
  • Lesedauer: 2 Min.

Angesichts der nach wie vor hohen Zahl von Armut betroffener Kinder in Deutschland fordert die Linke erneut die Einführung einer Kindergrundsicherung. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht, ist die Zahl der alleinerziehenden Hartz IV-Empfänger*innen mit rund einer halben Million weiter auf einem hohen Niveau. So weist die Bundesagentur für Arbeit für Mai 2021 rund 498 000 sogenannte Alleinerziehende-Bedarfsgemeinschaften aus. Damit sind immer noch rund ein Drittel aller Haushalte von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern auf Hartz IV angewiesen.

Im Vergleich zu den zurückliegenden Jahren ist die Quote nur leicht gesunken, so gab es 2018 knapp 558 000 alleinerziehende Eltern mit Hartz-IV-Bezug, 2019 etwa 527 000 und 2020 rund 510 000. Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch kritisierte, die große Koalition habe für Alleinerziehende kaum etwas bewirkt. Die Betreuungsangebote reichten oft nicht aus, um Job und Kinder zu vereinbaren. »Alleinerziehende Familien in Hartz IV wurden nicht nur in der Corona-Krise weitestgehend vergessen, sondern auch in diesem Wahlkampf«, sagte der Linken-Politiker. Er forderte SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz und Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock auf, die Einführung einer armutsfesten Kindergrundsicherung zur Bedingung für eine Koalition zu erklären. »Eine eventuelle Mitte-Links-Regierung muss eine Politik der Nulltoleranz gegen Kinderarmut machen«, so Bartsch weiter.

Gemeinsam mit dem DGB, dem Sozialverband VDK und anderen Organisationen fordert die Linke schon länger, das System der monetären Kindergrundsicherung komplett neu zu gestalten. Demzufolge soll das Kindergeld für alle Kinder auf 328 Euro monatlich erhöht werden. Kinder, deren Eltern auf den Bezug von Hartz IV oder Sozialhilfe angewiesen sind beziehungsweise durch niedriges Erwerbseinkommen lediglich ihren eigenen Unterhalt sicherstellen können, sollen zusätzlich zum Kindergeld einen Zuschlag erhalten. Dieser soll altersabhängig sein, da beispielsweise Grundschulkinder mehr bräuchten als Kindergartenkinder. Dazu sollen auch einmalige Bedarfe wie Klassenfahrten, Umzüge und Jugendweihe- oder Kommunionsfeiern anerkannt und finanziell unterstützt werden.

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