- Politik
- Rassismus
Vater von Hanau-Attentäter wegen Beleidigungsvorwürfen vor Gericht
Er soll unter anderem in einer Strafanzeige mehrere Menschen als »wilde Fremde« bezeichnet haben
Hanau. Der Vater des Attentäters von Hanau muss sich an diesem Mittwoch (9.00 Uhr) wegen des Vorwurfs der Beleidigung am Amtsgericht Hanau verantworten. Es geht um Äußerungen in einer Anzeige sowie zwei Schreiben an Behörden. Das öffentliche Interesse an der Verhandlung ist groß, zahlreiche Pressevertreter haben sich angekündigt, deshalb wurde sie vorsorglich in den Congress Park Hanau verlegt.
Nach Angaben des Gerichts wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, im Januar 2021 in einer Strafanzeige mehrere Menschen als »wilde Fremde« bezeichnet zu haben. Diese hätten zuvor in der Nähe seines Wohnhauses eine Versammlung unter dem Motto »Wir warten nicht auf einen neuen rassistischen Anschlag« abgehalten. Unter den Teilnehmern der Kundgebung seien auch mehrere Angehörige der Anschlagsopfer gewesen.
Der Angeklagte ist der Vater des 43-jährigen Deutschen, der am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschoss, bevor er vermutlich seine Mutter und schließlich sich selbst tötete. Der Anwalt des Angeklagten hatte auf Anfrage keine Stellungnahme zu den Vorwürfen gegen seinen Mandanten abgegeben.
In einem weiteren Fall geht es um ein Schreiben aus dem Januar 2021 an den Generalbundesanwalt, der bereits in der Tatnacht die Ermittlungen zu dem Attentat an sich gezogen hatte. In dem Schreiben soll der Mann ein Spezialeinsatzkommando aus Frankfurt, das unmittelbar nach dem Anschlag an seiner Wohnanschrift eingesetzt war, als »Terrorkommando« beziehungsweise »Terroreinheit« bezeichnet haben.
Die Opfer von Hanau klagen an - Es gibt Hinweise auf polizeiliches Fehlverhalten nach dem Anschlag. Nun kommt ein Untersuchungsausschuss
Schließlich soll er im Februar 2021 in einem Schreiben an das Amtsgericht Hanau den Hanauer Oberbürgermeiser Claus Kaminsky (SPD) unter anderem der »Wählertäuschung« bezichtigt haben. Die Betreffenden würden »vom Oberbürgermeister in einer typischen Art und Weise zu ihrem Nachteil missbraucht, vorgeführt und verführt«, hieß es laut Gericht in dem Schreiben.
Das Amtsgericht hatte darauf hingewiesen, dass es sich bei sämtlichen mitgeteilten Vorwürfen »um vorläufige Beschreibungen handelt, bei denen die Unschuldsvermutung zugunsten der angeklagten Person gilt und die in der Beweisaufnahme der angesetzten Verhandlung durch das Gericht erst geprüft werden«. dpa/nd
In der neuen App »nd.Digital« lesen Sie alle Ausgaben des »nd« ganz bequem online und offline. Die App ist frei von Werbung und ohne Tracking. Sie ist verfügbar für iOS (zum Download im Apple-Store), Android (zum Download im Google Play Store) und als Web-Version im Browser (zur Web-Version). Weitere Hinweise und FAQs auf dasnd.de/digital.
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.
Vielen Dank!