Vater von Hanau-Attentäter wegen Beleidigungsvorwürfen vor Gericht

Er soll unter anderem in einer Strafanzeige mehrere Menschen als »wilde Fremde« bezeichnet haben

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Hanau. Der Vater des Attentäters von Hanau muss sich an diesem Mittwoch (9.00 Uhr) wegen des Vorwurfs der Beleidigung am Amtsgericht Hanau verantworten. Es geht um Äußerungen in einer Anzeige sowie zwei Schreiben an Behörden. Das öffentliche Interesse an der Verhandlung ist groß, zahlreiche Pressevertreter haben sich angekündigt, deshalb wurde sie vorsorglich in den Congress Park Hanau verlegt.

Nach Angaben des Gerichts wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, im Januar 2021 in einer Strafanzeige mehrere Menschen als »wilde Fremde« bezeichnet zu haben. Diese hätten zuvor in der Nähe seines Wohnhauses eine Versammlung unter dem Motto »Wir warten nicht auf einen neuen rassistischen Anschlag« abgehalten. Unter den Teilnehmern der Kundgebung seien auch mehrere Angehörige der Anschlagsopfer gewesen.

Der Angeklagte ist der Vater des 43-jährigen Deutschen, der am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschoss, bevor er vermutlich seine Mutter und schließlich sich selbst tötete. Der Anwalt des Angeklagten hatte auf Anfrage keine Stellungnahme zu den Vorwürfen gegen seinen Mandanten abgegeben.

In einem weiteren Fall geht es um ein Schreiben aus dem Januar 2021 an den Generalbundesanwalt, der bereits in der Tatnacht die Ermittlungen zu dem Attentat an sich gezogen hatte. In dem Schreiben soll der Mann ein Spezialeinsatzkommando aus Frankfurt, das unmittelbar nach dem Anschlag an seiner Wohnanschrift eingesetzt war, als »Terrorkommando« beziehungsweise »Terroreinheit« bezeichnet haben.

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Schließlich soll er im Februar 2021 in einem Schreiben an das Amtsgericht Hanau den Hanauer Oberbürgermeiser Claus Kaminsky (SPD) unter anderem der »Wählertäuschung« bezichtigt haben. Die Betreffenden würden »vom Oberbürgermeister in einer typischen Art und Weise zu ihrem Nachteil missbraucht, vorgeführt und verführt«, hieß es laut Gericht in dem Schreiben.

Das Amtsgericht hatte darauf hingewiesen, dass es sich bei sämtlichen mitgeteilten Vorwürfen »um vorläufige Beschreibungen handelt, bei denen die Unschuldsvermutung zugunsten der angeklagten Person gilt und die in der Beweisaufnahme der angesetzten Verhandlung durch das Gericht erst geprüft werden«. dpa/nd

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