Versteckte Kürzungen

Rechtsgutachten bescheinigt eine neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums

Der Bundesrat hat am Freitag die zuvor vom Kabinett beschlossene Erhöhung der Hartz-IV-Sätze zum Jahreswechsel gebilligt. Laut der neuen Verordnung steigt der Regelsatz für Erwachsene und Jugendliche dann um drei Euro im Monat, für Kinder bis 13 Jahren gibt es zwei Euro mehr als aktuell. Alleinstehende Erwachsene erhalten damit ab kommendem Jahr monatlich 449 Euro. Die Anpassung der Hartz-IV-Regelsätze orientiert sich an der Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne im Zeitraum von Juli des Vorjahres bis zum Juni diesen Jahres. Zuletzt gab es eine Steigerung der Verbraucherpreise von rund vier Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Diese gingen allerdings noch nicht in die Berechnung der Sätze ein. Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten ab 2022 insgesamt lediglich 0,76 Prozent mehr.

Zahlreiche Verbände kritisieren die Preissteigerungen als zu niedrig. Unter anderem der Paritätische Gesamtverband, der Sozialverband VdK, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und die Diakonie verlangten am Freitag von der Bundesregierung, die Hartz-IV-Sätze zum Jahreswechsel stärker zu erhöhen. Für einen gemeinsamen Appell an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) haben sich insgesamt 14 bundesweite Organisationen zusammengeschlossen. Sie kritisieren die Erhöhung der Regelsätze als versteckte Kürzungen am Existenzminimum. »Die Preissteigerungen für Lebensmittel und andere Produkte ziehen an, die für Januar 2022 geplante magere Anpassung der Regelsätze hält mit der Inflation nicht Schritt«, so die Organisationen.

»Den Ärmsten in unserer Gesellschaft stehen reale Kaufkraftverluste bevor. Ausgerechnet diejenigen, die am wenigsten haben, drohen weiter abgehängt zu werden«, schreiben die Verbände. Es gelte umgehend zu handeln, um die versteckten Kürzungen zu stoppen. Ein am Freitag veröffentlichtes Rechtsgutachten im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbandes stuft die »sehr geringe Erhöhung« der Hartz-IV-Regelsätze als verfassungswidrig ein. Angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten verpflichte das Grundgesetz den Gesetzgeber, die absehbare Kaufkraftminderung für Grundsicherungsbeziehende abzuwenden.

In dem Rechtsgutachten wird unter anderem auf die zurückliegenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen, das 2014 feststellte, dass die Regelbedarfe an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Die Regelsätze werden anhand von einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt. In die dafür zu Grunde gelegte Referenzgruppe werden allerdings lediglich die untersten 15 Prozent der nach ihren Einkommen eingeteilten Haushalte berücksichtigt. Zusätzlich werden die Ausgaben der Referenzgruppe, die als nicht relevant definiert werden, herausgerechnet.

Bereits 2014 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass Sozialhilfeempfängern weniger Geld als Existenzminimum anerkannt wurde, als die in der Stichprobe erfassten Konsumausgaben der unteren Einkommensgruppen. Alleinstehende hatten demnach 132 Euro (72 Prozent) weniger und Kinder zwischen 69 und 76 Euro (75 beziehungsweise 78 Prozent).

Das aktuelle Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine nicht »unerhebliche Zahl« von Menschen im Leistungsbezug sogar über lange Zeiträume unterhalb des Existenzminimums leben müssten. Dies deckt sich mit einem früheren Rechtsgutachten im Auftrag der der Diakonie. In diesem wurde festgestellt, dass die Konsummöglichkeiten von alleinlebenden Menschen in der Grundsicherung sogar noch erheblich hinter denen der untersten fünf Prozent der nach ihrem Einkommen geschichteten Alleinlebenden zurückbleibe.

In dem aktuellen Gutachten wird das Fazit gezogen, dass die »niedrige Anpassung der Regelbedarfe« zum Jahreswechsel in Verbindung mit der anziehenden Inflation nun eine »neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums« einläute. »Der Vorgang ist nicht nur für die betroffenen Menschen hart und folgenschwer – er unterläuft darüber hinaus grundsätzlich den sozialstaatlichen Grundauftrag, das menschenwürdige Existenzminimum sicherzustellen«, schlussfolgerte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands am Freitag. Der Verweis auf die noch ausstehende Regierungsbildung könne kein Grund sein, um untätig zu bleiben: »Uns ist bewusst, dass es nicht den Gepflogenheiten entspricht, wenn eine amtierende Regierung zwischen Wahlen und Neukonstituierung in dieser Form tätig wird. Doch dürfte der Verfassungsauftrag in diesem Falle schwerer wiegen als die Gepflogenheit«, so Schneider.

Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerks, Holger Hofmann, betonte am Freitag, dass schon die geltenden Regelbedarfe den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein halte und nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum entspreche. »Mit dieser kümmerlichen Regelsatzerhöhung für Kinder im Hartz-IV-Bezug kann die Kinderarmutsquote in Deutschland nicht gesenkt werden«, erklärte Hofmann.

In dem gemeinsamen Appell machen die Organisationen auch darauf aufmerksam, dass eine sozial-ökologische Wende nur dann möglich sei, wenn auch Grundsicherungsbeziehende daran teilhaben könnten. Auf einen Schutz vor versteckten Kürzungen am Existenzminimum bei Preissteigerungen zu verzichten, hieße gesellschaftlicher Spaltung Vorschub zu leisten und denjenigen in die Hände zu spielen, die Klimapolitik gegen Sozialpolitik ausspielen wollen.

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