Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Woran ist bei der Vorsorge unbedingt zu denken?

  • Lesedauer: 3 Min.

Niemand macht sich gerne Gedanken darüber, was sein wird, wenn ein Unfall oder eine schwere Krankheit das eigene Leben komplett umkrempelt. Aber es ist wichtig, rechtzeitig an die Vorsorge zu denken.

Erfahrungsgemäß kann es jeden treffen. Doch was ist dann, wenn Betroffene nicht mehr in der Lage sind, selbst eine Entscheidung über ihre medizinische Behandlung zu treffen?

Konkrete Formulierungen wichtig

Für solche Fälle gilt es, rechtzeitig mit einer Patientenverfügung vorzusorgen. »Jeder Volljährige kann darin schriftlich festlegen, ob und wie er in einer bestimmten Situation medizinisch versorgt werden möchte. Die Wünsche des Patienten sind sowohl für den behandelnden Arzt als auch für Angehörige verbindlich«, sagt Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung.

Dafür sollten die Formulierungen in der Patientenverfügung sehr konkret sein. Denn je genauer die Aussagen, desto sicherer kann sich der Patient sein, dass die Behandlung auch seinen Vorstellungen entspricht. Da das nicht einfach ist, empfiehlt es sich, für die Erstellung der Patientenverfügung professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen - beispielsweise den Hausarzt, der seine Patienten in der Regel bereits jahrelang kennt. Er hilft auch dabei, medizinische Behandlungen und deren Auswirkungen zu erläutern.

»Obwohl es im Internet zahlreiche Vorlagen für Patientenverfügungen gibt, ist hier Vorsicht geboten: Da sie nicht individuell angepasst werden können, sind sie unter Umständen unwirksam«, warnt der Experte Birger Mählmann. Besser geeignet sind vorgefertigte Textbausteine, die beispielsweise die Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bietet. Sie können nach den persönlichen Bedürfnissen zusammengestellt und verändert werden.

Übrigens: Eine einmal erstellte Patientenverfügung kann jederzeit geändert werden. Das ist sogar sinnvoll, da sich die Lebensumstände und der gesundheitliche Zustand im Laufe des Lebens ändern können. Wichtig ist nur, das Dokument immer mit dem aktuellen Datum und einer Unterschrift zu versehen.

Teil- oder Generalvollmacht

Eine Patientenverfügung betrifft Vorkehrungen für die medizinische Behandlung. Für eine umfassende Vorsorgeregelung reicht sie jedoch nicht aus. Denn müssen beispielsweise Wohnungs- oder Finanzangelegenheiten geregelt werden und ist man selbst nicht mehr in der Lage dazu, bestimmt ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer. Mit einer Vorsorgevollmacht kann bereits im Vorfeld eine Person bevollmächtigt werden, der man vertraut.

»Damit das Betreuungsgericht im Ernstfall auch von der Vollmacht weiß, ist es ratsam, diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen«, rät der Pflegeexperte Birger Mählmann.

Grundsätzlich ist es möglich, zwischen einer Teil- und einer Generalvollmacht zu wählen. »Mit der Teilvollmacht lassen sich einzelne Bereiche abdecken, beispielsweise Gesundheit und Pflege, Wohnungsangelegenheiten oder die Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen«, so der Pflegeexperte. Die Generalvollmacht dagegen erlaubt dem Bevollmächtigten die Vertretung in allen rechtlichen und persönlichen Bereichen - mit Ausnahme von »höchstpersönlichen Angelegenheiten«. Dazu zählen beispielsweise Eheschließung, Scheidung oder das Ausstellen eines Testamentes.

Eine Vorlage für eine Vorsorgevollmacht bietet etwa die Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Egal ob Teil- oder Generalvollmacht: Damit die Vorsorgevollmacht rechtssicher ist, empfiehlt es sich, sie von einem Notar oder Rechtsanwalt ausstellen zu lassen.

Ein wichtiger Hinweis: Nicht alle Banken akzeptieren für ihre Geschäftstätigkeit die so erteilten Vorsorgevollmachten. Daher ist es ratsam, bei der Bank nachzufragen und gegebenenfalls zusätzlich eine separate Bankvollmacht auszustellen.

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