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Geldstrafe für Antifaschisten

Zahlung wegen Beamtenbeleidigung zur Bewährung ausgesetzt

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 3 Min.

»Nazis morden weiter und der Staat schiebt fleißig ab – es ist und bleibt schlussendlich das gleiche Rassistenpack!« So heißt es in einem Song der Band »Feine Sahne Fischfilet«. Zitiert wurden die Zeilen am Dienstag vor dem Amtsgericht Fulda von der Rechtsanwältin Annabella Voßberg. Sie verteidigte dort Christopher W., der zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt wurde, die aber ausgesetzt wird, sofern er sich zwei Jahre lang nichts zuschulden kommen lässt.

Dem 27-Jährigen wurden Beleidigung und Verächtlichmachung von Polizeibeamt*innen vorgeworfen, weil er auf einer Demonstration am 13. April 2019 in Fulda die dem genannten Songtext sehr ähnliche Parole »Bullen morden, der Staat schiebt ab – alles das gleiche Rassistenpack« skandiert hatte. Im Dezember 2020 war der Sozialarbeiter noch freigesprochen worden, weil das Amtsgericht in der Parole keine Beleidigung eines individuellen Beamten sah. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hob den Freispruch daraufhin auf, daher musste der Fall neu verhandelt werden.

Anwältin Voßberg betonte, es sei ihren Mandanten nicht um Schmähkritik an einzelnen Beamt*innen, sondern um eine allgemeine Kritik gegangen. Schließlich habe er die Parole am ersten Jahrestag des Todes von Matiullah J. gerufen. Der afghanische Geflüchtete war am 13. April 2018 in Fulda von einem Polizisten erschossen worden, nachdem er in einer Bäckerei randaliert hatte (»nd berichtete«). Ein Jahr darauf forderte eine lokale Initiative afghanischer Geflüchteter gemeinsam mit Antirassist*innen die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den Todesschützen. Dieser war zuvor freigesprochen worden, weil er angeblich in Notwehr gehandelt habe.

Dem hatten die Teilnehmer*innen der Demo im April 2019 widersprochen. Ihre Aktivitäten wurden von Polizei und Staatsschutz gut dokumentiert, wie sich am Dienstag im Gerichtssaal zeigte. Während der knapp zweistündigen Verhandlung wurden Fotos von verschiedenen Transparenten und Schildern gezeigt. Auch eine Audioaufnahme der inkriminierten Parole war zu hören.

Von den drei geladenen Polizeizeugen erklärten der inzwischen pensionierte damalige Einsatzleiter und sein Stellvertreter, sie hätten sich von der Parole persönlich beleidigt gefühlt. Der Kontaktbeamte hingegen erklärte, an ihm würden solche Parolen abprallen. Er bescheinigte dem Angeklagten, vernünftig reagiert zu haben und das Rufen der Parolen beendet zu haben, nachdem er ihn auf deren mögliche Strafbarkeit angesprochen hatte.

Die Staatsanwaltschaft hingegen befand, durch das Rufen der Parolen sei die Stimmung auf der zuvor ruhigen Demonstration aufgeheizt worden, und verlangte eine Verurteilung. Verteidigerin Voßberg plädierte auf Freispruch und verwies auf mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die der Meinungsfreiheit hohen Stellenwert zumessen. So sei ein Neonazi straffrei geblieben, der einen Grünen-Politiker mit einem NS-Gauleiter verglichen hatte.

Karin Masche, ehemalige Stadtverordnete von »Die Linke.Offene Liste«, erinnerte auf einer Solidaritätskundgebung vor dem Gerichtsgebäude daran, dass nach der Demo vom April 2019 neben mehreren Teilnehmer*innen auch Organisator*innen mit Anzeigen überzogen wurden. Weitere Prozesse dürften also noch folgen.

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