Wer in den vorzeitigen Ruhestand gehen will
Rund um den früheren Rentenbezug
Regelaltersgrenze - was steckt dahinter?
Geht es um das Rentenalter, ist immer von der «Regelaltersgrenze» die Rede. Die Regelaltersgrenze schreibt fest, wer wann seine volle Altersrente erhält. Diese Grenze hängt vom Geburtsjahr ab und wird seit 2012 ab dem Geburtsjahr 1947 stufenweise von 65 auf 67 Jahre bis 2029 angehoben. «Ältere Jahrgänge können demnach früher abschlagsfrei in Rente gehen als jüngere. Ab Jahrgang 1964 ergibt sich dann generell eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Im nd-Ratgeber vom 17. November 2021 wurde im Zusammenhang mit einem Urteil des Bundessozialgerichts über den »erleichterten Zugang zur abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren« informiert. nd-Leserin Sabine Wagner schickte uns dazu eine den Sachverhalt ergänzende Mail hinsichtlich der dafür nötigen Voraussetzungen:
Die abschlagfreie Rente mit 63 Jahren gab es nur für die Geburtsjahrgänge 1951 und 1952. Ab dem Geburtsjahr 1953 muss man jeweils zwei weitere Monate arbeiten, auch wenn man die 45 Arbeitsjahre längst erreicht hat, um die »abschlagfreie Rente mit 63« zu bekommen. nd-Ratgeberredaktion
Rechtzeitig Auskunft bei der Rentenversicherung einholen
Wer plant, vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen, dem ist zu empfehlen, sich rechtzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung zu informieren. Denn in der Regel ist dann mit hohen Abschlägen zu rechnen. Versicherte ab 50 Jahre können sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, welche Möglichkeiten sie haben, um den frühzeitigen Renteneintritt ohne Abschläge zu realisieren. Dafür ist es beispielsweise notwendig, Rentenbeiträge zu erhöhen oder Sonderzahlungen zu leisten.
Mit der Flexi-Rente kann die Rente aufgebessert werden
Eine Alternative zum vorzeitigen Ruhestand ist die Flexi-Rente. Bei dieser seit 2017 bestehenden Möglichkeit lässt sich der Arbeitnehmer einerseits seine Rente auszahlen, verdient aber auch noch etwas hinzu. Die Flexi-Rente können diejenigen in Anspruch nehmen, die 35 Jahre auf dem Rentenkonto und das 63. Lebensjahr erreicht haben. Abschläge für die Zeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze kann der Flexi-Rentner mit Hinzuverdiensten ausgleichen.
Die Einkommensgrenze für den Hinzuverdienst liegt bei 6300 Euro pro Jahr. Sind die Einkünfte höher, werden sie zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Wichtig zu wissen: Mit den zusätzlichen Einnahmen zahlen Flexi-Rentner - gegebenenfalls auch über die Altersgrenze hinaus - weiter in die Rentenversicherung ein, um die Rente ab der Regelaltersgrenze weiter aufzustocken.
Arbeitszeitkonto für früheren Start in die Rente
Steht dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeitkonto zur Verfügung, kann er dieses ebenfalls nutzen, um den Ruhestand vorzuziehen. Konkret heißt das: Er spart Arbeitsentgelt an. Damit lässt er sich dann vor dem eigentlichen Renteneintritt bezahlt freistellen. Die Vorsorgeexpertin: Offiziell gilt man dann zwar noch als Arbeitnehmer, praktisch gesehen ist man aber schon Rentner. Auf das Arbeitszeitkonto können beispielsweise Überstunden oder die Vergütung von Überstunden, nicht genommene Urlaubstage, Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Zuschüsse des Arbeitgebers eingezahlt werden. Steuern und Sozialabgaben fallen erst bei der Auszahlung an. Dieses Modell ist an kein Alter gebunden.
Frühzeitiger Ruhestand bei außerordentlichen Ansprüchen
Manche Beschäftigungsgruppen können auch ohne Abschläge vorzeitig in den Ruhestand gehen. Personen mit einer attestierten Behinderung von 50 Prozent oder mehr sowie bestimmte Berufe wie Piloten, Berufssoldaten oder Bergleute gehören dazu.
Zusätzliche Vorsorge zur gesetzlichen Rente
Egal wann der Ruhestand beginnen soll: Die gesetzliche Rente reicht selten aus. Empfehlenswert ist daher eine zusätzliche Vorsorge aus Betriebsrente und privater Vorsorge. Auf eine Betriebsrente - auch betriebliche Altersversorgung (bAV) genannt - haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch durch die sogenannte Entgeltumwandlung: Dabei werden Teile des monatlichen Gehalts oder Sonderzahlungen wie etwa Weihnachtsgeld, in eine bAV umgewandelt.
Noch ein wichtiger Hinweis: Für die private Vorsorge gibt es die verschiedensten Möglichkeiten. Neben Lebens- oder Rentenversicherung kann auch mit Fondssparplänen privat für die Rente gespart werden.
Die Autorin ist Vorsorgeexpertin der IDEAL Versicherung.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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