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Elch-Gate: Nächtlicher Hausarrest für Waleri Raschkin
Die Ermittlungen gegen Chef von Moskaus Kommunisten laufen an
Nachdem Waleri Raschkin Ende November die parlamentarische Immunität verlor, wurde es ruhig um Moskaus sonst so lautstarken Kommunisten-Chef. Der Duma-Abgeordnete der KPRF - der zuvor kleinlaut zugeben musste, trotz früheren Leugnens illegal einen Elch geschossen zu haben - zog sich zurück, absolvierte eine Augenoperation und ließ Interviewanfragen unbeantwortet. Die Affäre, der das Staatsfernsehen zuvor auffallend viel Sendezeit eingeräumt hatte, verharrte für kurze Zeit in einem Schwebezustand.
Doch dieser ist nun vorbei: Ein Moskauer Gericht verhängte am Montag Auflagen gegen den Kommunisten, der als Gegner des kremlfreundlichen Kurses von Parteichef Gennadi Sjuganow gilt. Raschkin ist es demnach untersagt, Jagdgebiete zu betreten sowie Briefe zu schreiben und zu empfangen. Zudem darf der 66-Jährige keinen Kontakt zu Zeugen oder anderen Beteiligten des Falls aufnehmen. Außerdem wurde ihm die Nutzung von Internet und Telefon verboten. Zwischen 23 Uhr und 7 Uhr morgens darf der Kommunist seine Wohnung nicht verlassen. Die Auflagen gelten bis zum 13. Dezember des kommenden Jahres. Das Gericht entsprach einem Antrag der Ermittlungsbehörden.
Teller und Rand ist der neue ndPodcast zu internationaler Politik. Andreas Krämer und Rob Wessel servieren jeden Monat aktuelle politische Ereignisse aus der ganzen Welt und tischen dabei auf, was sich abseits der medialen Aufmerksamkeit abspielt. Links, kritisch, antikolonialistisch.
Raschkins Anwalt will gegen die Auflagen vorgehen. Sein Mandant betrachte sich weiterhin als unschuldig. Raschkin hält an der Version fest, den Elch aufgrund einer Verwechslung geschossen zu haben. Wegen schlechter Sichtverhältnisse habe er den Geweihträger mit einem kapitalen Wildschwein verwechselt. Der kommunistische Hobbyjäger bekräftigte seine Bereitschaft zur Kooperation mit den Behörden. Er könne zu jeder Zeit, an jedem Ort »auf Abruf« aussagen. Weiterhin kündigte Raschkin an, er wolle seine Abgeordnetentätigkeit fortsetzen - auch wenn die verhängten Verbote seine Arbeit beeinträchtigen würden. Daher wolle erreichen, zumindest Internet und Telefon wieder nutzen zu dürfen.
Alexander Bastrykin, Chef des zentralen Ermittlungskomitees, hatte Anfang Dezember ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Wilderei gegen Raschkin eröffnet. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Kommunisten eine Geldstrafe von umgerechnet maximal 12 000 Euro - oder bis zu fünf Jahre Gefängnis. Außerdem könnte ihm das Recht entzogen werden, öffentliche Posten zu besetzen. Dass der KPRF-Abgeordnete seinen Platz in der Duma verliert, gilt vielen als ausgemachte Sache.
Aus Sicht der KPRF ist das Verfahren gegen Raschkin politisch motiviert. Die Partei hält eine Geldstrafe für ausreichend, Haft sei unangebracht. Raschkin hätte nicht lügen dürfen, erklärte kürzlich Parteichef Sjuganow. Ihm wegen eines toten Elches die Immunität zu entziehen, sei aber eine »Riesenschweinerei.« Ein Prozess wird für Anfang 2022 erwartet.
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