Mehr Geld für Hunderttausende

Gewerkschaft NGG fordert schnelle Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes

  • Jörg Meyer
  • Lesedauer: 3 Min.

Der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) zufolge arbeiten 58.430 Berliner*innen zum gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 9,60 Euro. Weitere 205.180 Beschäftigte verdienen weniger als zwölf Euro brutto pro Stunde. Die am Donnerstag veröffentlichten Zahlen basieren auf einer Auswertung des Pestel Instituts in Hannover. »Insbesondere in Hotels, Gaststätten, Bäckereien oder Fleischereien« arbeiten Menschen demnach »häufig zu Löhnen, die zum Leben nicht reichen«, sagt der Berliner NGG-Chef Sebastian Riesner. In 90 Prozent der Betriebe im hauptstädtischen Gastgewerbe existiert nach Einschätzung der NGG kein Tarifvertrag. Und in wenig tarifgebundenen Branchen würden besonders häufig niedrige Löhne gezahlt werden.

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Laut einem Niedriglohnbericht, den der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Berlin-Brandenburg vor der Bundestagswahl vorgelegt hatte, arbeiteten zwischen 2017 und 2019 insgesamt 375.000 Berliner*innen zu Stundenlöhnen unterhalb der Niedriglohnschwelle von 11,13 Euro pro Stunde. Besonders betroffen: das Gastgewerbe und die sogenannten sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen. Dazu zählen etwa Buchhaltungs- oder Verwaltungstätigkeiten, Leiharbeit oder die Gebäudereinigung. So liegt etwa der Branchenmindestlohn für die Reinigung von Innenräumen bei 11,11 Euro.

Die NGG fordert die neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP daher auf, die Erhöhung des Mindestlohnes schnell umzusetzen. Dieser liegt aktuell bei 9,60 Euro und steigt gemäß den Empfehlungen der Mindestlohnkommission zum 1. Januar auf 9,82 Euro und zum 1. Juli kommenden Jahres auf 10,45 Euro. So der bisherige Plan, der auf der Homepage des Bundesarbeitsministeriums nachzulesen ist. Nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) könnte sich zumindest der letzte Schritt erledigt haben. Ende vergangener Woche sagte er dem »Redaktionsnetzwerk Deutschland«, das Gesetzgebungsverfahren solle bis zum Sommer abgeschlossen sein. Ob dann die Erhöhung auf 12 Euro in einem Schritt passiert oder in mehreren, ist indes fraglich.

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Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes um 2,40 Euro beträfe den Angaben zufolge bis zu 17 Prozent aller Beschäftigten in Berlin. Ein positiver Nebenaspekt, den das Pestel Institut darstellt, wäre, dass die Kaufkraft der Berliner*innen dadurch um bis zu 375 Millionen Euro im Jahr steigen könnte. Überdies würde die Mindestlohnerhöhung die aktuell hohe Inflation ein bisschen abfangen, denn »dann hätten Beschäftigte trotz der Preissteigerung de facto deutlich mehr in der Tasche«, so NGG-Chef Riesner.

Die NGG erwartet von den Berliner Bundestagsabgeordneten, dass sie einem neuen Mindestlohngesetz unabhängig von der Parteizugehörigkeit zustimmen werden. Einer, der das wohl tun wird, ist Pascal Meiser (Linke), Abgeordneter des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg. Die Anhebung müsse »so schnell wie möglich erfolgen«, sagt Meiser zu »nd«. »Dabei darf es keine Schlupflöcher und keine neuen Ausnahmetatbestände oder von der Neuregelung ausgenommene Branchen geben.« Bestehende Ausnahmen, etwa für Langzeitarbeitslose oder unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, hätten sich als »nicht zielführend erwiesen und gehören mit der Erhöhung des Mindestlohns abgeschafft«, so Meiser weiter.

Mit der Anhebung des Mindestlohnes bestehe zudem die Chance, bundesweit Millionen Minijobber*innen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu verhelfen. »Diese Chance darf nicht leichtfertig verspielt werden, indem ohne Not die Minijob-Grenze immer weiter nach oben geschraubt wird«, so Meiser.

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