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Stuhltanz
In den Prozessen gegen Elizabeth Holmes und Ghislaine Maxwell werden sexuelle Gewalterfahrungen zur Waffe
Wir leben in düsteren Zeiten, die Zeichen für wirkliche Gesellschaftsveränderungen scheinen schlecht zu stehen. Ein Lichtblick in diesem Szenario ist die globale Frauenbewegung, sei sie auch in ihrer Mehrheit noch zutiefst reformistisch. Ein bedeutendes Feld, auf dem der feministische Kampf konkrete Ergebnisse gezeitigt hat, ist der öffentliche Umgang mit sexueller Gewalt, einem globalen Phänomen von monströsem Ausmaß und unzähligen Erscheinungsformen. Bereits die bloße Etablierung der Tatsache im öffentlichen Bewusstsein, dass sexuelle Übergriffe eine ganz andere Form haben können (und tatsächlich in der Mehrheit haben) als die »klassische« Vergewaltigung, muss als Erfolg verbucht werden.
Dennoch sind diese Veränderungen keineswegs widerspruchsfrei: in Hinblick auf die hohen persönlichen Kosten für die Betroffenen, die mehr Öffentlichkeit erkämpfen, sowie auf die Frage, wie und wo wirkliche Emanzipation überhaupt stattfinden kann. Viele der Frauen, die sich im Rahmen von MeToo exponierten, finden bis heute keinen Arbeitsplatz und/oder haben sich durch hohe Anwalts- und Prozesskosten verschuldet. Entsprechend bewerten viele von ihnen die Beschreitung des Rechtswegs, wie es so harmlos heißt, nachträglich als Fehlentscheidung. Neben der großen finanziellen Belastung beschreiben sie Retraumatisierung, Erfahrungen von Bloßstellung und ausbleibender Erleichterung selbst angesichts erfahrener Gerechtigkeit, sprich Verurteilung des Täters.
Sachverhalte werden zu Waffen
Die bürgerliche Öffentlichkeit, viele Feminist*innen eingeschlossen, betrachtet trotzdem den Strafprozess als probates Mittel zum gesellschaftlichen Umgang mit sexueller Gewalt. Neben den genannten Ambivalenzen ergibt sich hier folgendes Dilemma: Da es vor Gericht unterm Strich nicht um die Wahrheitsfindung geht, sondern um den Schuldspruch, wird jeder Sachverhalt potenziell als Waffe verwendet; sexuelle Gewalterfahrungen und ihre Konsequenzen werden Bestandteil einer staatlich durchgesetzten Logik, die auf Gegnerschaft basiert. Wie das genau aussieht, lässt sich in den USA gegenwärtig am Beispiel von zwei Strafprozessen gegen Frauen beobachten. Elizabeth Holmes stand wegen wirtschaftskrimineller Aktivitäten vor Gericht, Ghislaine Maxwell wurde wegen Menschenhandels, Verschwörung und sexuellen Missbrauchs minderjähriger Mädchen verurteilt.
Holmes hatte 900 Milliarden Dollar an Investitionen für ihr Start-up-Unternehmen Theranos gesammelt, das die Entwicklung eines Selbstbluttests ankündigte. Die versprochene Technologie funktionierte nicht, Menschen erhielten Fehldiagnosen, Klagen folgten. Nachgewiesen werden muss Holmes nun, wie immer im Bereich der Wirtschaftskriminalität, dass sie absichtsvoll gehandelt, also tatsächlich betrogen hat.
Nebenbei: Angesichts der ökonomischen Logik des Kapitals, die immer auf dem Prinzip der Wette, also der Spekulation auf einen Gewinn beruht, der erst noch gemacht werden muss, ist so ein Nachweis in der Regel schwer bis unmöglich. Bei genauem Hinschauen erweist sich die Unterscheidung zwischen Wirtschaftskriminalität, »organisierter Kriminalität« und normalem kapitalistischen Wirtschaften deshalb nicht so eindeutig wie zumeist nahegelegt wird. Es ist ein anderer Aspekt dieser artifiziellen Unterscheidung, dass die Causa Maxwell/Epstein der Anklage und der öffentlichen Wahrnehmung nach nicht in den Bereich des »White-Collar Crime« fällt, wie Wirtschaftskriminalität in den USA auch genannt wird. Dabei geht es auch hier um gigantische Geldsummen, ist offensichtlich, dass der unter der Regie von Jeffrey Epstein und Ghislaine Maxwell betriebene Menschenhandel, wie der Begriff schon sagt, eben ein Geschäft war.
Wie dem auch sei - relevant für unsere Sache ist an dieser Stelle ein Detail aus Elizabeth Holmes’ Verteidigung. Ihre Anwältinnen brachten als entlastend vor, »sie sei Opfer einer jahrzehntelangen missbräuchlichen Beziehung mit dem Geschäftsführer des Unternehmens, Ramesh ›Sunny‹ Balwani, der … versucht habe, fast jeden Aspekt ihres Lebens zu kontrollieren«, so CNN. Dieses Missbrauchsverhältnis, das durch eingebrachte Beweismittel wie Chat-Verläufe erwiesen scheint, wird vor Gericht zum bloßen Instrument, um die Verantwortung für kapitalistische Ausbeutungs- und Irreführungspraxen zurückzuweisen.
Derselbe Vorgang der Instrumentalisierung sexueller Gewalterfahrung fand sich in unterschiedlichen Versionen auch im Maxwell-Prozess. So versuchte Maxwells Verteidigung zum einen, ein konstruiertes psychologisches Phänomen zur Diskreditierung der Zeuginnen zu verwenden: das medizinisch nicht anerkannte »False-Memory-Syndrome«, das vor allem Betroffenen von sexueller Gewalt die unbewusste Fabrikation sogenannter Pseudoerinnerungen unterstellt. Den Behauptungen von Maxwells Anwältinnen zufolge sind die Erinnerungen der Betroffenen, wie der US-Nachrichtensender ABC News im Dezember 2021 berichtete, »korrumpiert worden durch den zeitlichen Abstand« sowie »durch den Einfluss der Anwältinnen, die diesen zu Auszahlungen in Höhe von mehreren Millionen Dollar aus einem Entschädigungsfonds für Epstein-Opfer verholfen« haben.
Täter-Opfer-Einheit
Zum anderen ist neben der Diskreditierung der Opfer wie bei Holmes, eine Gleichzeitigkeit von Täterverhalten und Opferstatus zu beobachten: bei Maxwell selbst, die nicht nur in einem finanziellen und emotionalen Abhängigkeitsverhältnis zu Jeffrey Epstein stand, sondern auch als »Lieblingstochter« eines autoritären, mindestens emotional missbräuchlichen Vaters aufgewachsen ist - und bei den Frauen, die Epstein/Maxwell des Missbrauchs beschuldigen. Die Zeugin »Carolyn« etwa sagte im Prozess aus, sie sei über Virgina Giuffre, eine der öffentlich bekannten Epstein-Beschuldigerinnen, erstmals in Kontakt mit dem Milliardär gekommen. Giuffre habe sie gefragt, ob sie »etwas Geld verdienen wolle, indem sie einem älteren Mann, den sie in Palm Beach kannte, eine Massage gibt«, wie der »Guardian« im Januar 2022 berichtete. Erst im Anschluss daran habe Ghislaine Maxwell mit Epstein eine »Massagesitzung« terminiert, wie dieser seine organisierten sexuellen Übergriffe betitelte.
Während ebendiese organisierte Anwerbung minderjähriger Mädchen einer der Gründe für Maxwells Verurteilung wegen Menschenhandels ist, wird Giuffre als eindeutiges Opfer von Epstein/Maxwell angesehen. Giuffres Opferstatus ist gesichert, weil sie ihrerseits »rekrutiert« worden war - von Maxwell nämlich. Der Gegensatz von Schuld und Viktimisierung, der dieser Vorstellung zugrunde liegt, erinnert an das »Stuhltanz«-Spiel: Hier verliert immer diejenige, die stehen bleibt, während alle anderen sich hingesetzt haben; weil es einen Stuhl zu wenig gibt, muss immer eine Person übrig bleiben. Einen guten Ausgang für alle kann es gar nicht geben. Die Frage ist: Wer nimmt die Stühle weg?
The Winner Takes it All?
Nun ist eine Kritik der Gewinner-Verlierer-Logik der Justiz, die Menschen zu eindeutigen Opfern oder Tätern, Guten oder Bösen erklärt, ausgerechnet im Zusammenhang mit sexueller Gewalt kontraintuitiv. Gerade hier scheint die moralische Bewertung ebenso eindeutig wie die Rollenverteilung von Betroffenen und Ausführenden, wobei Erstere meist weiblich, Letztere in überwältigender Mehrheit männlich sind. Dennoch veranschaulichen die Fälle Maxwell und Holmes besser als die meisten Strafprozesse, wie eine Gerichtsverhandlung weder zu wirklicher Klärung eines Missstands führen noch jemals ein verlässlicher feministischer Akt sein kann.
Die Logik staatlichen Urteilens und Strafens kann nicht einfach dadurch ausgehebelt werden, dass die Verteidigung aus moralischen Gründen auf ein »Argument« verzichtet - beziehungsweise macht eine Anwältin ihren Job nicht richtig, wenn ihre Mandantin aufgrund solcher Auslassungen verurteilt wird. Steht eine also erst einmal vor Gericht, kommt sie kaum umhin, sich die Logik der Justiz zu eigen zu machen. Ob dieser Akt der Unterwerfung allerdings eine positive Auswirkung auf das Vorkommen und die Folgen sexueller Gewalt hat, oder haben könnte, steht auf einem anderen Blatt.
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