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- Folter in Syrien
Ein kleines Licht
Cyrus Salimi-Asl über das Urteil im Prozess gegen syrischen Folterer
Anwar R., der vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verurteilte Folterer des syrischen Staats, muss lebenslänglich in den Knast. Das ist eine gute Entscheidung, denn damit wurde erstmals in einem Rechtsdokument festgestellt, dass der syrische Staat systematisch Folter anwendet und diese zum Bestandteil seiner Politik macht - und nicht erst seit Beginn des Krieges 2011. Das Urteil ist aber auch nicht viel mehr als ein Signal und hat eher Symbolcharakter, denn Konsequenzen für die staatliche Führungsriege Syriens gehen nicht damit einher. Die Machthaber tragen jedoch die letztgültige Verantwortung für das, was in den syrischen Gefängnissen oder anderen Folterorten vor sich geht.
Der Prozess gegen Anwar R. war eindeutig ein politischer Prozess, angesichts der Verbrechen konnte es auch gar nicht anders sein. Er war politisch, weil er Partei ergriff für die vielen Opfer und die große syrische Exil-Gemeinde, die großes Interesse an der Aufarbeitung der Verbrechen hat. Mit der Anwendung des Prinzips der universellen Gerichtsbarkeit für schwere Menschenrechtsverbrechen können auch Staats- und Regierungschefs bedroht werden, sofern es den politischen Willen gibt, die Täter vor Gericht zu stellen.
Wie selektiv jedoch dieses Rechtsprinzip gehandhabt wird, erkennt man daran, dass noch keine Versuche unternommen wurden, Verfahren anzustrengen wegen Folter in ägyptischen Gefängnissen, in Guantanamo oder sonstwo auf der Welt. Das macht die Verbrechen in Syrien aber nicht weniger gravierend. Es bleibt die Erkenntnis, dass sich der Krieg in Syrien nur auf politischem Wege beenden lässt, juristische Mittel reichen nicht. Baschar al-Assad bleibt an der Macht, die Menschenrechtsverbrechen gehen mutmaßlich weiter; die Verbrechen anderer Kriegsparteien wurden gar nicht verhandelt. Und auf der Anklagebank saß nur ein kleines Licht.
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