Höherer Zuschuss bei den Heizkosten

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Die Bundesregierung hat angesichts der deutlich gestiegenen Heizkosten für Bezieher von Wohngeld einen einmaligen Zuschuss auf den Weg gebracht. Wer allein lebt, erhält 135 Euro. Für Wohngeldhaushalte mit zwei Bewohnern gibt es 175 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied weitere 35 Euro. Außerdem bekommen Empfänger von BAföG oder Ausbildungsbeihilfen pauschal 115 Euro.

Das Geld soll für die Wohngeldempfänger automatisch ausbezahlt werden. Anträge sind nicht nötig. BAföG-Bezieher müssen dagegen einen Antrag stellen. Die Pauschale ist Teil des Wohngelds, das an Haushalte mit niedrigem Einkommen ausgezahlt wird. Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf der Ampel-Koalition noch zustimmen.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisierte den Zuschuss als zu niedrig, weil die Mehrkosten der Haushalte damit nicht abgefedert werden, so DMB-Präsident Lukas Siebenkotten. Es seien Sofortmaßnahmen wie die Aussetzung von Strom- und Gassperren und die Senkung des Strompreises nötig. Zudem müssten bei der Berechnung des Wohngeldes künftig die gesamten warmen Wohnkosten durch gesonderte Heizkosten- und Stromkostenkomponenten berücksichtigt werden.

Insgesamt sollen rund 710 000 Haushalte vom einmaligen Zuschuss profitieren. Sie müssen dafür in der Heizphase zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld bezogen haben oder beziehen. Der Zuschuss soll im Sommer ausgezahlt werden, bevor in der Regel die Betriebskostenabrechnung mit den Heizkosten für den Winter vorliegt. Bei dieser Abrechnung seien oft hohe Nachzahlungen zu erwarten. Gleichzeitig werde auch für viele Haushalte die monatliche Abschlagszahlung steigen. Der Zuschuss soll nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden.

Mehr als eine Million Bürger ab Januar mehr Wohngeld

Ab 1. Januar 2022 gibt es für mehr als eine Million Bürger auch mehr Wohngeld. Danach erhöht sich das Wohngeld im Schnitt um 13 Euro pro Haushalt. Es gebe aber je nach Haushaltsgröße Unterschiede: So erhalte etwa ein Zwei-Personen-Haushalt im Durchschnitt ab Januar rund 11 Euro mehr. Insgesamt würden aktuell etwa 640 000 Haushalte Wohngeld beziehen - pro Person gerechnet wären das laut Bundesbauministerium mehr als eine Million Menschen. Die Anpassung des Wohngelds an die aktuellen Mieten und Einkommen war Teil der Wohngeldreform 2020. Sie war von der vorherigen Bundesregierun beschlossen worden.

Wohngeld kann jeder Bürger beantragen, der über ausreichend Einkommen für die Lebenshaltungskosten verfügt, aber nicht genug zur Deckung seiner Wohnkosten erwirtschaftet.dpa/nd

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