Etatexplosion bei der Bundeswehr

Die ausgesetzte Schuldenbremse soll den Weg frei für das Sondervermögen und neue Schulden machen

  • Daniel Lücking
  • Lesedauer: 4 Min.

Die Bundesregierung greift zu rigorosen Mitteln. So wirkt es nicht erst seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine. Schon die Corona-Pandemie sorgte dafür, dass die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ausgesetzt wurde. Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen, schreibt der Artikel 109 des Grundgesetzes vor, der auch zur Haushaltsdisziplin mahnt, um Verpflichtungen in Richtung der Europäischen Union gerecht zu werden. Abweichenden konjunkturellen Entwicklungen, Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen erlauben jedoch Ausnahmen. Mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag will Bundeswehrreservist und -finanzminister Christian Lindner (FDP) das von Kanzler Olaf Scholz (SPD) verkündete Sondervermögen auf den Weg bringen.

Eigentlich sollten die Regelungen des Artikels 109 ausreichen, doch will Lindner noch darüber hinaus gehen und das 100-Milliarden-Sondervermögen über den Bundestagsentscheid langfristig ausschließlich für den Verteidigungshaushalt abgesichert wissen.

Absehbar ertrinkt die Bundeswehr damit in Geld. Steigt der Verteidigungsetat nun wie angekündigt auf die von der Nato geforderten zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes an, bedeutet das eine Steigerung von 50 Milliarden auf 67 Milliarden Euro.

Wie »nd« aus Bundestagskreisen erfuhr, gibt es auf Seiten der Regierung »viele Ideen«, wofür das Sondervermögen eingesetzt werden könne, was aber letztlich auch bedeutet: Einen konkreten Plan hat die Regierung bislang nicht. Die Truppe stehe sich weiterhin mit viel Bürokratie selbst im Wege und die Mängel, die das undurchsichtige Beschaffungs- und Beraterwesen in den letzten Jahren vielfach an den Tag gelegt hat, tun ihr übriges. Nach Ansicht von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sollte die angekündigte Aufstockung der Gelder für die Bundeswehr breit diskutiert werden. »Ich wünsche mir und erwarte eine gesellschaftliche Debatte über diesen Vorstoß zur Aufrüstung unseres Landes«, erklärte er. Die Verteidigungsfähigkeit der Ukraine zu unterstützen, sei »legitim«, erklärte Ramelow, der zudem harte und wirksame Sanktionen gegen die Oligarchen um den russischen Präsidenten Wladimir Putin als »nötig« bezeichnete. Zur Debatte gehört, dass die Ausgaben für Verteidigung in den vergangenen 30 Jahren bereits um gut ein Drittel gestiegen sind. So gab die Bundesrepublik 1991 umgerechnet 28,5 Milliarden Euro dafür aus. 2021 waren es 38,7 Milliarden Euro. Die Gesamtausgaben des Staates stiegen im selben Zeitraum aber stärker: von 736,9 Milliarden Euro auf 1 838,2 Milliarden Euro.

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Im Jahr 2020 lag Deutschland beim Anteil der Verteidigungsausgaben an den Gesamtausgaben des Staates mit 2,2 Prozent unter dem Durchschnitt der Europäischen Union von 2,5 Prozent. Den höchsten Anteil innerhalb der EU erreichte Lettland mit 5,9 Prozent. Einen überdurchschnittlichen Anteil wies auch Frankreich mit 3,1 Prozent aus, den geringsten Anteil verzeichnete Irland mit 0,9 Prozent.

Das Verteidigungsministerium (BMVg) verschafft sich bereits Spielräume bei Rüstungsprojekten. Künftig soll auf langwierige Vorgaben für EU-weite Ausschreibungen verzichtet werden können. Ministerin Christine Lambrecht (SPD) will »nationale Sicherheitsinteressen« geltend machen und beansprucht damit Ausnahmen vom EU-Vergaberecht. Erklärtes Ziel sei dabei eine kurzfristig deutlich verbesserte Landes- und Bündnisverteidigung als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Sie will der Truppe mehr Möglichkeiten geben, über Kleinbeträge zu verfügen. Schnelle Anschaffungen durften bisher nur bis 1000 Euro durch die Militärs selbst entschieden werden. Künftig sollen nun 5000 Euro möglich sein. Das würde Kapazitäten im zivil geführten Beschaffungsamt der Bundeswehr eröffnen. Dort würden so etwa 30 Prozent aller Vorgänge wegfallen.

Das Sondervermögen solle aber nicht für Aufrüstung, sondern für Ausrüstung ausgegeben werden. Es gehe um moderne Funkgeräte, Schutzwesten für Soldat*innen, die Nachfolge für den Tornado-Kampfjet oder um Hubschrauber und Panzer. »Es geht also nicht darum, jetzt ein Wunschkonzert auszulösen, beileibe nicht. Sondern es geht darum, das, was dringend notwendig ist, jetzt auch anschaffen zu können«, so Lambrecht.

In der SPD selbst formiert sich der Widerstand. Das »Forum Demokratische Linke« (DL21) hat den Anfang gemacht. Es lehnt das Sondervermögen ebenso ab wie die Erhöhung des Verteidigungsetats auf mehr als zwei Prozent des BIP. »Das ist ein beispielloser Paradigmenwechsel, dem wir uns vehement entgegenstellen«, heißt es in einer Presseerklärung zu den Plänen des SPD-Kanzlers.

»Die Unionsfraktion muss über die Grundsatzentscheidung hinaus auch bei der konkreten Mittelverwendung eingebunden werden«, sagte Mathias Middelberg, der in der Fraktion zuständig für die Finanz- und Haushaltspolitik ist. Das Sondervermögen dürfe zudem nicht nur aus zusätzlichen Krediten kommen. Auch noch vorhandene Rücklagen müssten ebenso wie Einsparungen in den Blick genommen werden.

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Der Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium soll noch in dieser Woche in die Abstimmung mit anderen Ministerien gehen. Er kann dann dem Bericht zufolge zusammen mit dem zweiten Haushaltsentwurf für 2022 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 kommende Woche vom Kabinett auf den Weg gebracht werden. Mit Agenturen

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