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- Pandemiepolitik in Berlin
Keine Einrichtung soll schließen müssen
Berlin will Impfpflicht konsequent umsetzen und gleichzeitig eine sichere Versorgung gewährleisten
Für Berlins Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) ist die ab dem 15. März geltende einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für Pflegekräfte und Krankenhauspersonal ein erster Schritt auf dem Weg zu einer allgemeinen Impfpflicht. Trotz vieler Bedenken vor allem der Amtsärzte, die monieren, sie könnten die Umsetzung nicht durchsetzen und überprüfen, will Gote »die Impfpflicht im Gesundheitsbereich ab dem 15. März konsequent umsetzen«, sagte sie dem »nd«.
Die Gesundheitssenatorin betont allerdings gleichzeitig, dies mit Augenmaß tun zu wollen, um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden. Keine Einrichtung solle schließen müssen, zu diesem Zweck sei extra ein Krisenteam gegründet worden. Ob beides zusammen möglich ist, darüber herrscht derzeit noch viel Skepsis. »Wenn die Versorgungssicherheit Vorrang hat, ist es klar, dass es darauf hinausläuft, dass die Impfpflicht nicht umgesetzt wird«, befürchtet beispielsweise der Berliner SPD-Abgeordnete Lars Düsterhöft. Gote erwidert, Beschäftigte, die die geforderten Nachweise - also Impfung, Genesung oder medizinische Kontraindikation - nicht vorlegten, dürften bis zum Aussprechen von Betretungs- oder Tätigkeitsverboten weiter in der Einrichtung arbeiten. »Sie verstoßen damit zwar gegen die im § 20a des Infektionsschutzgesetzes festgeschriebene Impfpflicht, aber der Vorgang kann vom Gesundheitsamt ausgesetzt werden, wenn es die Versorgungssituation im entsprechenden Bereich und Bezirk als gefährdet einschätzt«, erläutert sie den Spagat.
Im Übrigen sei nicht maßgeblich, ob die Versorgung in einer einzelnen Einrichtung als gefährdet gilt, sondern ob in diesem Versorgungsbereich in dem gesamten Bezirk die Versorgung gefährdet wäre. Hinzu komme laut Gote, dass die allermeisten Beschäftigten in Berliner Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen geimpft seien. »Da ist die Impflücke gar nicht so groß«, sagt sie. Tatsächlich liegt die Impfquote in den Berliner Kliniken zwischen 82 und 100 Prozent und in Pflegeeinrichtungen bei um die 90 Prozent - und damit weitaus höher als im gesellschaftlichen Durchschnitt.
Konkret plant Berlin ein mehrstufiges Verfahren zur Umsetzung der Impfpflicht. Um die Berliner Gesundheitsämter zu entlasten, seien die Einrichtungen aufgefordert, an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) zu melden, das als zentrale Stelle die Daten zunächst auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Das Lageso soll dann die Informationen an die Gesundheitsämter der Bezirke weitergeben und diese dann wiederum fehlende Nachweise bei den Beschäftigten anfordern. »Die Gesundheitsämter prüfen einerseits mit Bezug auf die betroffene Person, etwa die Art der ausgeübten Tätigkeit, und andererseits wird die Bedeutung der Einrichtung für die Versorgungssituation des Bezirks geprüft. Bei der Entscheidung für oder gegen Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbote wird also die individuelle Gefahrenprognose gegen die Auswirkungen des Verbots abgewogen«, erklärt Gote.
Für die Sozialexpertin der Berliner Linken, Stefanie Fuchs, sind trotzdem noch viele Fragen offen. »Es gibt nach wie vor keine konkreten Vorgaben zur Umsetzung in den Einrichtungen«, kritisiert sie auf »nd«-Nachfrage. So fehlten beispielsweise die zeitlichen Abläufe der Prüfungen und Maßnahmen. »Die Einrichtungen hängen wenige Tage vor Einführung der Impfpflicht immer noch maximal in der Luft«, so Fuchs weiter.
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