Wahllose Angriffe und geächtete Bomben

Amnesty International klassifiziert verschiedene Operationen der russischen Armee als Kriegsverbrechen

  • Cyrus Salimi-Asl
  • Lesedauer: 5 Min.

Olesky Stowba, ein 41-jähriger Familienvater aus Charkiw, stand mit seiner Frau vor einem Lebensmittelladen im Stadtteil Mala-Danyliwka, als er plötzlich ein lautes Geräusch hörte: »Ich fiel hin, und meine Frau auch, und ich spürte, wie etwas mein rechtes Bein traf ... Ich zog meine Hose herunter und sah viel Blut.« Es war der 4. März. Chirurgen entfernten später drei Splitter aus seiner rechten Leiste, seiner Wade und seinem Fuß. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) hat diesen Vorfall dokumentiert und einen Waffenexperten mit der Untersuchung der Splitter beauftragt. Das Ergebnis: Das größte Fragment stammte von Streumunition des Typs 9N210 oder 9N235.

Der Einsatz von Streumunition ist durch eine 2010 in Kraft getretene, völkerrechtlich verbindliche internationale Übereinkunft verboten. Doch weder Russland noch die Ukraine haben diesen Vertrag jemals unterzeichnet; auch die USA, China und Indien sind keine Vertragspartner. »Wir sind der Auffassung, Streumunition ist eine völkerrechtlich geächtete Munition, deren Nutzung - auch wenn die Streubomben-Konvention nicht unterzeichnet wurde - Kriegsverbrechen beinhaltet«, sagt gegenüber dem »nd« Julia Duchrow, Völkerrechtlerin und Stellvertreterin des Generalsekretärs von Amnesty International in Deutschland.

Tatsächlich gibt es unter Völkerrechtlern nämlich die Auffassung, wonach Streubomben generell tabu sind im Krieg. Begründet wird dies mit gewohnheitsrechtlicher Praxis im humanitären Völkerrecht, welches die Kriegführung an bestimmte Regeln bindet, insbesondere um unnötiges Leiden zu vermeiden. Streu- oder Clustermunition verursacht schwer behandelbare Wunden oder Verstümmelungen und unterscheidet nicht zwischen militärischen und zivilen Zielen. Streubomben verteilen viele kleine Sprengkörper weit in der Umgebung, und auch als Blindgänger bleiben diese lebensgefährlich.

Amnesty International hat verschiedene Fälle der russischen Kriegführung untersucht und dokumentiert. Das Ergebnis ist eindeutig: Die russische Armee hat mutmaßlich Kriegsverbrechen bei ihrem Krieg in der Ukraine begangen. Außer Streumunition stellte AI den Einsatz sogenannter »Dumb Bombs« (dumme Bomben) fest, also ungelenkter, wenig zielgenauer Fliegerbomben in dicht besiedelten zivilen Gebieten. So geschehen auf einem Platz, erzählt Julia Duchrow, wo Menschen Schlange gestanden hätten für Essen, wie Satellitenbilder zeigten, bevor mehrere dieser Geschosse eingeschlagen seien. »Und auch der Abwurf von Dumb Bombs in bewohnten Gebieten kann einen Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen«, präzisiert Duchrow.

Zur russischen Kriegstaktik, insbesondere bei der Belagerung der Städte, gehörten des Weiteren »völkerrechtswidrige wahllose Angriffe, die Unterbrechung der Grundversorgung und Kommunikation, die Zerstörung der zivilen Infrastruktur und die Einschränkung des Zugangs zu Medizin und Gesundheitsversorgung«, schreibt AI. Berichte über den gezielten Angriff ziviler Einrichtungen wie Schulen oder der Geburtsklinik in Mariupol ließen nach Ansicht von AI nur einen Schluss zu: »Die Angriffe der russischen Streitkräfte auf Städte und Gemeinden und die mutwillige Zerstörung der Infrastruktur des täglichen Lebens verstoßen gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen. Wahllose Angriffe, bei denen Zivilpersonen getötet oder verletzt werden, stellen Kriegsverbrechen dar.«

Ähnlich sieht das die Uno. Laut UN-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet könnten großangelegte und wahllose Angriffe Russlands in bewohnten Gebieten »Kriegsverbrechen gleichkommen«, wie sie vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf sagte. Bachelet betonte, dass »die massive Zerstörung ziviler Objekte und die hohe Zahl ziviler Opfer stark darauf hindeuten, dass die grundlegenden Prinzipien der Unterscheidung, der Verhältnismäßigkeit und der Vorsorge nicht ausreichend beachtet wurden«. Ihr Büro habe seit Kriegsbeginn 1189 zivile Todesopfer in der Ukraine bestätigt.

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Der UN-Menschenrechtsrat hat nun den Norweger Erik Mose mit der Leitung der Untersuchungskommission zur Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine nach dem russischen Angriff beauftragt. Mose war bereits Präsident des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda und gehörte dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Wegen möglicher russischer Kriegsverbrechen in der Ukraine hat auch der Generalbundesanwalt in Karlsruhe auf Grundlage des Weltrechtsprinzips ein sogenanntes Strukturermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei geht es darum, Beweise zu sichern für ein mögliches, zukünftiges Strafverfahren gegen Einzelpersonen.

Mutmaßliche Kriegsverbrechen hat es auch auf der anderen Seite gegeben, wenn auch in weit geringerem Umfang. So sind Videos aufgetaucht, in denen russischen Kriegsgefangenen in die Beine geschossen wird oder diese wie Trophäen zur Schau gestellt werden, mutmaßlich von ukrainischen Militärs. Die genauen Umstände sind aber nicht ganz klar. Ein Artikel der »Washington Post« stellte jüngst die Taktik der ukrainischen Kriegführung in Frage, weil diese offenbar auf eine Vermischung militärischer und ziviler Verteidigung setzt. Demnach sei praktisch jedes Viertel in den meisten Städten militarisiert worden und werde so potenzielles Ziel der russische Streitkräfte. In Kiewer Wohnvierteln seien Büros, Wohnungen, gar Restaurants umgewandelt worden in Stützpunkte der ukrainischen Territorialen Verteidigungskräfte, einer bewaffneten Freiwilligen-Miliz, so die Zeitung.

Völkerrechtsexperten befürchteten daher, die Platzierung militärischen Geräts in zivilen Gebieten könne die Bemühungen schwächen, Russland für mögliche Kriegsverbrechen rechtlich zur Verantwortung zu ziehen, heißt es im Artikel. »Wenn es dort militärische Ausrüstung gibt und die Russen sagen, dass sie auf diese militärische Ausrüstung schießen, dann untergräbt das die Behauptung, dass sie absichtlich zivile Objekte und Zivilisten angreifen«, sagte Richard Weir von Human Rights Watch, der in der Ukraine arbeitet, gegenüber der »Washington Post«.

Für Julia Duchrow ist das eine eher »theoretische Diskussion«. Im Einzelfall mag die Belegbarkeit vorsätzlicher Angriffe gegen zivile Ziele schwierig sein, »aber wir haben ja schon sehr viele Fälle untersucht, die wir als Kriegsverbrechen benennen würden«, sagt Duchrow, und die Beweislast gegen Russland sei »erdrückend«. Dennoch: »Auch die Ukraine ist natürlich gehalten, humanitäres Völkerrecht nicht zu verletzen. Das bedeutet, dass Zivilisten in den Kampfhandlungen besonders geschützt werden müssen.« Die Bewaffnung Freiwilliger, die erkennbar als Teil des Militärs agierten, sei im Übrigen nicht verboten, betont sie. »Selbstverteidigung ist vom Völkerrecht gedeckt.«

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