Diskriminierung im Fitnessstudio

Sinteza aus Neumünster soll mit fadenscheinigen Gründen von Sportstudio abgewiesen worden sein

  • Dieter Hanisch, Kiel
  • Lesedauer: 3 Min.

Kelly Laubinger ist von Kindesbeinen an mit Alltagsdiskriminierung aufgewachsen. Die Sinteza aus Neumünster wehrt sich gerade juristisch gegen ein verstörendes Erlebnis, das ihr in einem Fitnessstudio widerfuhr. Die 32-Jährige ist stellvertretende Vorsitzende der Bundesvereinigung der Sinti und Roma e.V. und Vorsitzende der Sinti-Union Schleswig-Holstein. Im Juni des vergangenen Jahres wurde sie in einem langjährig etablierten Sportstudio im mittelholsteinischen Neumünster mit offenbar fadenscheinigen Gründen abgewiesen, als sie dort eine Mitgliedschaft beantragte. Von verschiedenen Personen wurde mal die angeblich vorliegende Landesverordnung zur Pandemiebekämpfung als Grund angegeben, aus anderem Mund war von einem generellen Aufnahmestopp für Neumitglieder die Rede. Als kürzeste Abfuhr musste sich die Bittstellerin anhören, es sei eine »Anordnung vom Chef«, auch der Begriff »Hausrecht« soll gefallen sein.

Kelly Laubinger hatte in dem Moment allerdings das Gefühl, sie sei in Wirklichkeit wegen ihrer ethnischen Herkunft abgewiesen worden, zumal ihrem Vater, einem Cousin und einer Cousine dies in der Vergangenheit auch schon einmal widerfahren war. Der Neumünsteranerin wird dabei immer wieder der mit Vorurteilen über Sinti und Roma verbundene Familienname Laubinger zum Verhängnis, was sie nach eigener Aussage bereits während ihrer Schulzeit und bei anderen Gelegenheiten wie etwa bei ihrer beruflichen Orientierung begleitete. »Laubinger ist in unserer Minderheit ein gängiger Allerweltsname wie Müller oder Meyer«, erklärte die Betroffene.

Spaß und Verantwortung

Olga Hohmann versteht nicht, was Arbeit ist und versucht, es täglich herauszufinden. In ihrem ortlosen Office sitzend, erkundet sie ihre Biografie und amüsiert sich über die eigenen Neurosen. dasnd.de/hohmann

Gegenüber dem Sportstudio wies sie auf ihre berufliche Absicherung hin, war bereit, eine Verdienstbescheinigung vorzulegen und hatte ihren Impfausweis dabei. Doch dort wollte man sich nicht umstimmen lassen. Als Kelly Laubinger dann noch in Anzeigeblättern Werbeannoncen fand, die zu einer Mitgliedschaft im Fitnessstudio aufriefen und dies auch in Internetdiensten entdeckte, kletterte ihr Frustpegel noch einmal.

Nach Rücksprache in ihrem Freundeskreis und einer Beratung beim schleswig-holsteinischen Antidiskriminierungsverband suchte sich die Betroffene, die sich neben ihrer Arbeit als Erzieherin in einer Asyl-Erstaufnahmeeinrichtung noch einem Studium der Politologie und Soziologie an der Fern-Universität Hagen widmet, rechtlichen Rat. Mit ihrem Anwalt Martin Klingner bemühte sie sich um ein Schlichtungsverfahren, was jedoch wegen der Blockadehaltung durch das Sportstudio ohne Erfolg blieb. Nun hat Klingner Zivilklage beim Amtsgericht Neumünster eingereicht. Vom Fitnessstudio wird darin eine Wiedergutmachung in Höhe von 1000 Euro gefordert. »Es geht meiner Mandantin dabei jedoch nicht ums Geld. Das ist nur symbolisch zu sehen«, betonte Klingner.

Eine Sprecherin des Fitnessstudios sagte auf »nd«-Nachfrage, dass die Klägerin die Situation im Vorjahr »völlig falsch aufgenommen« habe. Daher könne man die Aufregung nicht nachvollziehen. Außerdem könnte jede Einlassung zu dem Vorgang von Studio-Seite fälschlicherweise als ein Schuldeingeständnis gewertet werden.

Als ebenso verstörend wie die eigentliche Zurückweisung empfindet es Kelly Laubinger, dass die örtlichen Tageszeitungen den Vorfall bisher totgeschwiegen haben, obwohl die Betroffene diese informiert hatte.

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