Verurteilte Kämpferin

Ein Berufungsgericht bestätigte die langjährige Haftstrafe gegen die türkische Anwältin Eren Keskin

  • Tim Krüger
  • Lesedauer: 2 Min.

Seit 1984 ist Eren Keskin Strafverteidigerin, 1986 war sie an der Gründung des Menschenrechtsvereins İHD (İnsan Hakları Derneği) beteiligt. Als Verteidigerin übernahm sie vor allem politische Fälle und beschäftigte sich mit der Aufklärung von Folter und sexueller Gewalt in Haftanstalten.

Jetzt scheiterten Keskin und drei Journalist*innen mit einer Berufung gegen ihre Verurteilung wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer »terroristischen Vereinigung« im Februar 2021. Das Gericht hatte es damals als erwiesen angesehen, dass Keskin sowie die Zeitungsverantwortlichen Kemal Sancılı und Inan Kizilkaya durch ihre Tätigkeit für die Zeitung »Özgür Gündem« als »Sprachrohr« der Kurdischen Arbeiterpartei PKK fungierten. Sie wurden zu Freiheitsstrafen von je sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Keskin hatte 2016 symbolisch die Chefredaktion von »Özgür Gündem« übernommen, um Solidarität mit dem inzwischen verbotenen Medium zu zeigen. Wegen dort veröffentlichter Artikel laufen und liefen mindestens 124 Strafverfahren gegen Keskin. Die Gesamtstrafe der erstinstanzlich abgeschlossenen Verfahren beträgt 26 Jahre, neun Monate und 20 Tage.

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Die 1959 Geborene politisierte sich schon als Zwölfjährige unter dem Eindruck der Hinrichtung Linker durch die damalige Militärjunta. Die 90er Jahre prägten die Juristin maßgeblich. Damals ermordeten Paramilitärs Tausende Linke, Journalist*innen und Jurist*innen auf offener Straße oder sie verschwanden. 1995 saß Keskin sechs Monate im Gefängnis, weil sie in einem Artikel das Wort »Kurdistan« benutzt hatte.

Als sie 1999 die Verteidigung von PKK-Chef Abdullah Öcalan übernahm, wurde sie erneut zur Zielscheibe: Anschlägen entging sie 1994 und 2001 nur knapp. Doch weder diese noch ein Berufsverbot und weitere Haftstrafen hinderten Keskin daran, ihren Kampf für die Menschenrechte fortzusetzen.

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