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Erfolgreich durch Verzögerung
Ulrike Henning über regulatorische Schwächen der Teil-Impfpflicht
Seit Mitte März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht für den Gesundheitssektor in Deutschland. Spätestens seit die allgemeine Impfpflicht im Bundestag scheiterte, ist es um die Verknüpfung von Impfen und Pflicht sehr ruhig geworden. Die jetzt langsam einlaufenden Zahlen zu den gemeldeten Verstößen zeigen, dass es zwar ein Problem gibt – aber es erscheint sowohl den Einrichtungen wie auch den Bundesländern lösbar. Und sei es durch eine »abgestufte Umsetzung« der Pflicht. Man könnte auch sagen, Konflikte werden ausgesessen, ihre Lösung in die Zukunft verschoben. Vermutlich will kein einziger Pflegedienst, kein Heim und keine Klinik auch nur eine Fachkraft verlieren. Dass die Regel noch immer nicht ausreichend präzise ist sowie die Gesundheitsämter noch immer nicht personell stabil genug sind, unterstützt diesen kaum offen ausgesprochenen Wunsch.
Zusätzliches Ungemach droht der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus der Zukunft: Denn die gesetzliche Rechtsgrundlage läuft bereits am 31. Dezember aus. Gibt es im Herbst nur eine milde Ansteckungswelle und keinen passenden Impfstoff, wäre es sinnlos, wenn Gesundheitsämter erst dann oder dann noch Betretungs- oder Tätigkeitsverbote aussprechen.
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