Mütter müssen warten

Gewerkschaft Verdi kritisiert Diskriminierung von Schwangeren im öffentlichen Dienst

  • Rainer Rutz
  • Lesedauer: 3 Min.

Der Vorwurf hat es in sich: Berlin diskriminiert werdende Mütter bei Einstufungen in höhere Entgeltgruppen im öffentlichen Dienst, heißt es von der Gewerkschaft Verdi. Ausgerechnet die rot-grün-rot regierte Hauptstadt, deren Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) sich gern mit dem Satz »Berlin ist die Stadt der Frauen« zitieren lässt, verhalte sich keineswegs wie ein familien- und frauenfreundlicher Arbeitgeber, sagt Andrea Kühnemann, die stellvertretende Landesbezirksleiterin von Verdi. »Das Land ignoriert Schutzvorschriften im Tarifvertrag, im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und viele andere Rechtsnormen zum Schutz werdender Mütter«, so Kühnemann

Konkret geht es um Benachteiligungen in der »Gehaltslaufbahn« von werdenden Müttern: Beschäftigte im öffentlichen Dienst erreichen nach einer gewissen Zeit einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Gehaltsgruppe beim selben Arbeitgeber die jeweils nächste Stufe in der Entgelttabelle. Auch im Krankheitsfall gilt die Tätigkeit bis zu 39 Wochen lang als »ununterbrochen«. Nicht jedoch, wenn aufgrund einer Risikoschwangerschaft von Ärzten oder dem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, wie die Finanzverwaltung »vor kurzem« per Rundschreiben mitgeteilt habe, so Verdi.

Tatsächlich wird bei einem schwangerschaftsbedingten Beschäftigungsverbot die »Stufenlaufzeit« angehalten und läuft erst frühestens zwölf Wochen vor der Entbindung mit Eintritt der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz weiter. Mit dieser Regelung verursache der Senat Einkommensverluste, die sich durch den weiteren Berufsweg ziehen und dabei auf mehrere Tausend Euro belaufen könnten, ja selbst bei den Rentenbezügen noch eine Rolle spielen, kritisiert die Gewerkschaft. »Diese Praxis muss der Senat umgehend abstellen und entstandene Verluste nachbezahlen«, sagt Andrea Kühnemann. Ein Protestbrief sei unter anderem an »den für Tariffragen zuständigen Finanzsenator« Daniel Wesener (Grüne) herausgegangen.

In der Senatsfinanzverwaltung ist man verwundert über die Vorwürfe wie den Zeitpunkt. So ist besagtes Rundschreiben mitnichten »vor kurzem« an die Dienstellen des Landes verschickt worden, sondern bereits im Herbst 2021, also noch unter Weseners Vorgänger Matthias Kollatz (SPD). Wie die Finanzverwaltung auf nd-Nachfrage mitteilt, enthalte das Schreiben selbst mit Blick auf die Beschäftigungsverbote dabei auch »lediglich eine Klarstellung des geltenden Tarifrechts«.

Die Regelung gelte unverändert seit vielen Jahren, und zwar nicht nur in Berlin, sondern in allen Bundesländern, in denen der betreffende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) angewendet wird. Klar sei daher: »Bei der kritisierten Regelung handelt es sich weder um eine Neuerung noch um einen Berliner Sonderweg«, so die Finanzverwaltung.

Die Gewerkschaft will sich damit nicht zufrieden geben. »Es bleibt dabei«, sagt Verdi-Tarifkoordinatorin Astrid Westhoff zu »nd«: »Unsere Frauenvertreterinnen sind auf den Barrikaden. Man kann eine Krankheit und ein Beschäftigungsverbot für werdende Mütter nicht ungleich behandeln. Das ist Frauendiskriminierung.« Es mag ja sein, dass die Regelung auch alle anderen Bundesländer betreffe, in denen der TV-L gilt. Allerdings sei ihr nicht bekannt, dass die inkriminierte Passage dort jemals angewandt worden sei.

Westhoff sagt, der Gewerkschaft seien zwar auch aus Berlin noch keine Fälle auf den Tisch gekommen: »Ich fürchte jedoch, das dürfte richtig viele Frauen betreffen. Die Frauen werden das aber erst später bemerken, weil sie gerade ganz andere Probleme haben: Sie bekommen ein Kind.«

Die Sache ist knifflig. Das gesteht auch das Haus von Finanzsenator Wesener den werdenden Müttern zu. Eine Änderung der Regelung sei »auch aus Sicht der Berliner Finanzverwaltung wünschenswert«. Allein: Das »obliegt den Tarifvertragsparteien« und – anders als Verdi – sei das Land Berlin hier überhaupt nicht der Verhandlungspartner. Das sei die TdL, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Der Senat plane nun aber, einen entsprechenden Antrag bei der TdL zu stellen, um »eine Entscheidung im Sinne der werdenden Mütter herbeizuführen«.

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