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Keil in der Thüringer Koalition
Der Streit über künftige Abstandsregelung für Windräder geht weiter – nicht nur mit der CDU
Im zuletzt immer heftiger gewordenen Streit um Mindestabstände für Windräder in Thüringen ist eine Entscheidung verschoben worden – ohne, dass derzeit absehbar wäre, welche konkreten Regeln für die Aufstellung dieser Anlagen im Freistaat in Zukunft gelten werden. Denn anders als zunächst geplant, wird ein umstrittener Gesetzentwurf der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, mit dem Mindestabstände von Windrädern von 1000 Metern zur Wohnbebauung festgeschrieben werden sollen, in dieser Woche nicht zur Abstimmung im Thüringer Landtag gestellt. Am Donnerstag wurde die Beratung des entsprechenden Tagesordnungspunkts auch formal auf das Juli-Plenum verschoben.
Dem stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten zu, Gegenstimmen gab es aus der AfD-Fraktion. Stattdessen wollen Rot-Rot-Grün und die CDU nun innerhalb von etwa vier Wochen nach einem Kompromiss in dieser Kontroverse suchen und den entsprechenden Gesetzentwurf erst danach zur Abstimmung stellen.
Zuletzt sah es so aus, als würde der Gesetzentwurf der Union mit den Stimmen von FDP und AfD im Landtag verabschiedet werden, gegen den Willen der rot-rot-grünen Minderheitskoalition in Erfurt. Das hatte zu heftigen, auch bundespolitischen Reaktionen geführt. Immerhin wäre eine solche Verabschiedung das erste Mal gewesen, dass ein Gesetzentwurf den Landtag passiert hätte, der letztlich von der Zustimmung der AfD abhängig gewesen wäre. Vertreter von Linken, SPD und Grünen hatten deshalb vor einer Wiederholung des Dammbruchs von Erfurt aus dem Februar 2020 gewarnt. Damals hatte sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich mit den Stimmen der AfD zum Ministerpräsidenten wählen lassen und diese Wahl auch noch angenommen.
Ob in den nächsten Wochen ein Kompromiss zu den Mindestabständen gefunden werden kann, dazu gehen die Meinungen derzeit deutlich auseinander. Der Streit schwelt schon seit Monaten. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte erklärt, er habe grundsätzlich keine allzu großen Probleme mit dem CDU-Vorstoß. Er rege lediglich an, eine Klausel nach Brandenburger Vorbild in den Gesetzestext mit aufzunehmen. In einem in Brandenburg geltenden Mindestabstandsgesetz heißt es, dass die 1000-Meter-Grenze »unverzüglich« anzupassen sei, sollte sich der bundesweite Gesetzesrahmen für den Windenergieausbau ändern – was im Grunde eine Selbstverständlichkeit ist. Zudem solle in dem zu beschließenden Gesetzestext auf die Möglichkeit verwiesen werden, die Windenergie in Thüringen durch das sogenannte Repowering – also die Erweiterung bestehender Windkraftanlagen – auszubauen, sagte Ramelow.
Am Dienstag hatte es ein langes Gespräch zwischen Ramelow und dem Thüringer CDU-Fraktionsvorsitzenden Mario Voigt gegeben. Voigt sagte, dieses Gespräch habe einen »Durchbruch« gebracht. Ramelow stehe nun hinter dem Ansinnen der CDU, die 1000-Meter-Regelung gesetzlich festzuschreiben.
Andere Vertreter der rot-rot-grünen Koalition sehen die Lage deutlich skeptischer. An dem CDU-Gesetzentwurf müsse sich noch ziemlich viel ändern, damit er zustimmungsfähig sei, hieß es aus Koalitionskreisen. Dafür sei es egal, was Ramelow mit Voigt besprochen habe. Grünen-Landtagsfraktionschefin Astrid Rothe-Beinlich erklärte: »Wir können gern miteinander verhandeln, aber zu diesem Gesetzentwurf gibt es unsere Zustimmung nicht.«
Selbst wenn es allerdings zu einem Kompromiss zwischen Rot-Rot-Grün und der CDU in dieser Sachfrage kommen sollte, wäre noch immer ziemlich unklar, welche Regeln für den Windenergieausbau in Thüringen demnächst gelten werden. Immerhin liegt im Bund inzwischen ein Gesetzentwurf für das Aufstellen von Windrädern an Land vor, mit dem Länder-Regeln unter bestimmten Umständen außer Kraft gesetzt werden sollen.
Im Windschatten der Annäherung zwischen Rot-Rot-Grün und der CDU zu den Mindestabständen haben sich beide Seiten auch bei einem anderen zuletzt strittigen Sachthema aufeinander zubewegt: Bei der Frage, ob die privaten Gesundheitsschulen im Freistaat auch in diesem Jahr einen staatlichen Zuschuss von insgesamt etwa 1,8 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt erhalten können, damit sie das Schulgeld zumindest reduzieren können, das zum Beispiel angehende Physiotherapeuten oder Logopäden dort zahlen müssen.
Thüringens Bildungsminister Helmut Holter von der Linkspartei erklärte, er habe inzwischen die Zusage von Landes-Finanzministerin Heike Taubert (SPD), dass er das Geld ausgeben darf. Die CDU hatte angekündigt, Holter notfalls per Gesetz zu dieser Ausgabe zu zwingen, wobei es auch hierbei zeitweilig möglich schien, dass ein entsprechender Gesetzentwurf der Union mit Hilfe von FDP und AfD gegen den Willen von Rot-Rot-Grün verabschiedet werden könnte.
Nun will auch die Minderheitskoalition den entsprechenden Gesetzentwurf mittragen und die Zahlungen so auch für die Zukunft verbindlich machen.
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