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Pack (nur) die Badehose ein!
Typisch Sommer (9): Immer im Sommer müssen Frauen sich mit Kleidungsvorschriften und Belästigungen im Freibad herumschlagen
Freibäder. Wer hasst sie nicht? Es müssen Menschen sein, die sich weder an Arschbomben im uringetränkten Wasser noch an matschigen Pommesresten auf verbranntem Rasen stören. Aber wenn es denn unbedingt sein muss: Wie viel Bikini braucht man eigentlich für die Bikini-Figur?
»Am Strand ist alles zu tragen erlaubt, was farbenfroh, frech, freigebig und modisch ist«, steht in der zwölften Auflage der »Kleinen Enzyklopädie: Die Frau«, erschienen 1977 im Verlag VEB Bibliographisches Institut Leipzig. Vermutlich galt Ähnliches auch für Freibäder der Bundesrepublik. Allerdings alles nur mit der sehr wichtigen Einschränkung, »dass es kleidet«, so die Enzyklopädie: »Die Trägerin muss also einigermaßen jung sein, in jedem Fall aber eine einwandfreie Figur besitzen.«
Auch 45 Jahre nach Erscheinen dieses Wegweisers für vermeintlich richtiges Verhalten und Auftreten in allen gesellschaftlichen Situationen und 33 Jahre nach der sogenannten Wiedervereinigung treiben wenig bedeckte Frauenkörper die Sittenwächter um. In Berlin verklagt eine Frau den Bezirk Treptow-Köpenick wegen Diskriminierung. Die Parkaufsicht des Wasserspielplatzes Plansche konstatierte »Belästigung der Allgemeinheit«, als die Frau sich dort oberkörperfrei zeigte, und forderte sie auf, ihre Brüste zu bedecken, schließlich seien Kinder anwesend. Das lehnte die junge Mutter mit dem Hinweis ab, »oben ohne« sei für die männlichen Gäste erlaubt. Sie forderte Gleichberechtigung für sämtliche Brüste und Nippel.
Im fortschrittlichen Dortmund hingegen ist die »Oben ohne«-Badekultur für Frauen nichts Neues, meint der Chef der dortigen Freibäder. Jedoch: »Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.«
Die Stadt Graz versucht, das Freibaderlebnis für Frauen und Mädchen sicherer zu gestalten. Wer sich belästigt fühle, solle sich mit der Frage »Ist Luisa da?« an die nächste Bademeisterin wenden. Der Code bedeutet: Ich brauche Hilfe. Das Gute daran: Frau muss nicht sofort sämtliche Einzelheiten darlegen, alle wissen hingegen sofort, worum es geht.
In Zürich war das öffentliche Baden für Frauen bis zum Jahr 1837 verboten. Im Züricher »Frauenbadi«, einer schwimmenden Badeinsel in der Limmat, sind badende Männer bis heute ausgeschlossen. Lediglich zu Abendveranstaltungen in der »Barfußbar« erhalten sie Zutritt.
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