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Knast für Haltung
Russischer Oppositionspolitiker muss für Kritik am Krieg ins Gefängnis
Mit einem Lächeln im Gesicht wurde Ilja Jaschin an den wartenden Journalist*innen und Unterstützer*innen vorbei in den Saal eines Moskauer Bezirksgericht geführt. Drinnen erwarteten ihn bei einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft. Bei seiner Festnahme im Juni bezeichnete sich der 39-Jährige als Oppositionellen, unabhängigen Kommunalpolitiker, Kritiker von Präsident Wladimir Putin und Gegner des Krieges in der Ukraine.
Seitdem Wladimir Putin im Jahr 2000 das höchste Amt in Russland übernahm, engagiert sich Jaschin gegen das System, das der Kremlherr aufgebaut hat. In den 2000ern leitete er die Jugendorganisation der Partei Jabloko und die Bewegung Oborona. In dieser Zeit machte Jaschin vor allem mit Performances auf sich aufmerksam, etwa als er sich 2007 aus Protest gegen die geplante undemokratische Übergabe der Macht symbolisch vor dem Kreml verbrannte. Im Jahr darauf gründete er unter anderem mit Boris Nemzow die Bewegung Solidarnost, die die Massenproteste gegen die Fälschungen bei der Duma-Wahl 2011 organisierte. Nach der Ermordung Nemzows, der zum engen Freund geworden war, hielt Jaschin Vorträge über Putin und den Krieg und legte sich mit dem tschetschenischen Machthaber Ramsan Kadyrow an. 2017 wurde Jaschin Abgeordneter im Moskauer Bezirk Krasnoselskij. Zur Duma-Wahl zwei Jahre danach wurde er als unabhängiger Kandidat nicht zugelassen, was zum Protestsommer und Prozesswinter 2019 führte. Als der Krieg gegen die Ukraine begann, blieb Jaschin aus Prinzip in seiner Heimatstadt. In sozialen Medien und auf Youtube sprach er über den Krieg und entlarvte die russische Propaganda zum Massaker von Butscha. Ende Juni wurde Jaschin wegen »Ungehorsams gegenüber der Polizei« zu 15 Tagen Haft verurteilt und nach der Freilassung erneut festgenommen. Jetzt wurde ihm wegen angeblicher Verbreitung von Falschinformationen über das russische Militär der Prozess gemacht. Am Mittwoch entschied das Gericht, dass Jaschin zunächst bis zum 12. September in Haft bleibt.
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