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Drei Stufen und viele Varianten
Die Eckpunkte zum neuen Infektionschutzgesetz eröffnen den Bundesländern Spielraum
Ein neues Infektionsschutzgesetz ist ausgehandelt. Am Mittwoch wurden in einer gemeinsamen Mitteilung der hauptsächlich beteiligten Minister Karl Lauterbach (SPD) für das Gesundheitsressort und Marco Buschmann (FDP) für die Justiz Eckpunkte verkündet. Das Gesetz soll ab Oktober bis Anfang April nächsten Jahres gelten.
Auffällig ist, dass nur wenige Maßnahmen von vornherein bundesweit festgelegt sind: Dazu zählen die Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr sowie eine Masken- und Testpflicht für den Zutritt zu Kliniken und Pflegeeinrichtungen, aber auch für die Beschäftigten ambulanter Pflegedienste. Die Testpflicht für diese Orte entfällt, wenn Personen frisch geimpft oder genesen sind, was bereits Kritik hervorrief. Hier ist der genaue Gesetzestext abzuwarten, denn Menschen können sich durchaus kurz vor der Impfung noch angesteckt haben. Eine Testpflicht gilt ebenso wenig für Bewohner von Pflegeeinrichtungen – auch hier muss sich zeigen, ob das praktikabel ist. Ausgeschlossen ist die Maskenpflicht zudem für Kinder unter sechs Jahren und weitere Gruppen.
Den Bundesländern eröffnen sich nach dem Entwurf viele Möglichkeiten, mit der jeweiligen Pandemiesituation umzugehen: Sie können etwa eine Maskenpflicht für verschiedene weitere Einrichtungen festlegen. Darunter fallen der öffentliche Personennahverkehr, öffentlich zugängliche Innenräume und Schulen ab dem fünften Jahrgang. Für Schulen, Kitas und Gemeinschaftseinrichtungen kann es zudem eine Testpflicht geben.
Sollte es eine konkrete Gefahr für die kritische Infrastruktur, also für Versorgungsdienstleister wie Krankenhäuser oder für die Feuerwehr geben, steht den Bundesländern ein weiteres Bündel von Maßnahmen zur Verfügung: Sie können einen Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum festlegen, eine Maskenpflicht für jegliche Art von Veranstaltungen, wenn dieser Abstand nicht eingehalten werden kann. In einer solchen Gefährdungssituation ließen sich auch Betriebe und Einrichtungen zu Hygienekonzepten verpflichten. Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen wären ebenfalls wieder möglich. Während in vielen europäischen Staaten alle Corona-Maßnahmen beendet wurden, sind nach dem aktuellen deutschen Konzept für den Herbst zumindest weitere Lockdowns und Schulschließungen ausgeschlossen. Lauterbach wiederholte am Mittwoch seine Aussage, es sei relativ wahrscheinlich, dass es mit Omikron-Varianten im Herbst weiterhin sehr viele Fälle geben werde, allerdings mit einer geringeren Sterblichkeit als bei der Delta-Variante.
Justizminister Buschmann hingegen verkündete das FDP-gerechte Credo mit den »drei V«: Vorbereitung, Verhältnismäßigkeit und vulnerable Personen schützen. Die Politik nehme die Pandemie weiter ernst, aber auch »vor allem die Grundrechte«.
Gesundheitsminister Lauterbach kündigte zudem an, es werde vier zusätzliche Impfstoffe geben, die frühestens zum 9. September eine Zulassung erhalten könnten. Außerdem stehe das Corona-Medikament Paxlovid zur Verfügung, das nunmehr auch von niedergelassenen Ärzten direkt an gefährdete Patienten abgegeben werden könne. Diese Neuerung wird aber in einem eigenen Gesetz festgelegt, die Vergabe den Ärzten auch gesondert vergütet.
Als nächstes wird sich das Kabinett mit den Vorschlägen der beiden Ministerien befassen. Anschließend soll der Bundestag über die neuen Corona-Regeln entscheiden.
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