Hitzefrei

Die Ferien sind bald vorbei, aber die Hitze bleibt. Was nun?

  • Hagen Bonn
  • Lesedauer: 2 Min.

Ich fasse kurz das erste Semester Jura zusammen: Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der die Verhältnisse zwischen den Menschen durch Gesetze regelt. Punkt. Okay? Gut, das hätten wir geklärt. Und tatsächlich: Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), immerhin ein Bundesgesetz, und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beschäftigen sich mit dem Schutz der Beschäftigten vor »Einwirkungen durch Hitze«. Und das alles wird auch noch durch die »Technischen Regeln für Arbeitsstätten« (ASR), Punkt: »Raumtemperatur«, konkretisiert. Klasse, oder? Alles supi geregelt. Aber da stellt sich die Frage: Arbeiten Kinder? Fallen sie unter das Arbeitsschutzgesetz? Wenn sie eine »Klassenarbeit« schreiben, ja. Aber wenn sie nur singen oder Wasserfarbe anrühren, sich auf dem Hof prügeln? Ist das Arbeit? Okay, die Lehrkräfte, die arbeiten doch!

Aber wir können sie bei Hitze nicht einfach nach Hause schicken, da wären ja alle Kinder ganz traurig. Sehr witzig. Zurück zum Rechtsstaat. Der hat, wie eben bewiesen, ein kleines Manko. Es existiert nämlich eine Realität! Oh, wo kommt die denn plötzlich her? Und in dieser Realität bewegen sich Menschen. Also echte Menschen; mit Armen und Beinen und so. Kinder sind Menschen – mein Nachbarsbengel mal ausgenommen. Fakt ist, Kinder müssen jeden Morgen brav zur Schule gehen. Ob Regen, Schnee, betrunkene Schulbusfahrer oder – ja, wir ahnen es bereits – Hitze. Egal. Sie müssen! Zur Entschädigung für diesen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht (zweites Semester Jura) dürfen sie am Wochenende daheimbleiben und sich zum Beispiel mit ihren Eltern treffen.

Aber: In Deutschland existiert leider Föderalismus. Also Kleinstaaterei. Also Mittelalter. Wie in England oder Dänemark, wo es noch Königinnen, Pferdekutschen und Prinzen gibt. Jedenfalls, Hitzefrei in Bayern ist nicht Hitzefrei in Brandenburg. Auf dem Bettvorleger der Hauptstadt (Brandenburg) empfiehlt eine Verwaltungsvorschrift: »Werden um zehn Uhr 25 Grad Außentemperatur im Schatten oder um elf Uhr an einem für die Raumlufttemperatur innerhalb des Gebäudes repräsentativen Ort 25 Grad Celsius gemessen, soll nicht länger als bis zwölf Uhr unterrichtet werden.«

In Bayern kann die Schulleitung den König Ludwig geben. Jede entscheidet für sich, ob es zu heiß ist. Und dann? »Schutzausrüstung tragen«, »Luftduschen verteilen«! So steht es jedenfalls in der oben genannten Arbeitsstättenverordnung. Von wegen Badesee, Eisessen. Nein, verdammt! Verteilt gefälligst diese silberglänzenden Kosmonautenanzüge, wie man sie vor Hochöfen im Stahlwerk trägt, wenn man nicht binnen drei Sekunden mit einem Zisch verdampfen will. Übrigens, wenn es nach mir ginge, gäbe es nur einen Grund für Hitzefrei: Hurra, hurra, die Schule brennt!

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