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Falsche Versprechungen
Ulrike Wagener über die Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine
Die Bundesregierung zementiert eine Zweiklassengesellschaft von Geflüchteten. Obwohl die Innenministerin im März verkündete, Schutz solle nicht vom Pass abhängen, passiert nun genau das. Mit dem 1. September rutschen Tausende Kriegsflüchtlinge potenziell in die Illegalität und könnten abgeschoben werden. An der Kapazität kann es nicht liegen. Mit drei Prozent aller Geflüchteten aus der Ukraine machen die Drittstaatsangehörigen nur einen winzigen Anteil aus. Es wäre kein Problem, diesen Menschen den vorübergehenden Schutz zu gewähren, mit dem sie unbürokratisch leben, arbeiten, studieren könnten.
Doch das ist politisch ganz klar nicht gewollt. Denn würde man dem nigerianischen Unternehmer, der aus Kiew geflohen ist, diesen Status gewähren, wie wollte man dann begründen, dass andere Nigerianer*innen nicht in Deutschland bleiben dürfen? Oder Menschen, die aus Jemen oder Libyen fliehen? Tagtäglich werden jene brutal am Betreten der EU gehindert. Es heißt, Ausnahmen bestätigen die Regel. So ist es auch mit der Ausnahme für die ukrainischen Geflüchteten: Sie bestätigen die Regel des rassistischen und brutalen europäischen Grenzregimes.
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