Die Phase der Nachbefragung ist in vollem Gange

Die häufigsten Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Ermittlung der Einwohnerzahl

Im Rahmen des Zensus 2022 werden zu Menschen in ganz Deutschland Daten erhoben. Es geht vor allem darum, die Einwohnerzahl zu ermitteln. Interviewer fragen dabei auch Merkmale wie Name, Geburtsdatum oder Familienstand ab. Die Ergebnisse sind maßgeblich für gesellschafts- und finanzpolitische Entscheidungen. Es gibt hierzu eine Auskunftspflicht. Hinzu kommen Gebäude und Wohnungszählungen. Bei der Haushaltebefragung werden etwa 10,3 Millionen zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger und bei der Gebäude- und Wohnungszählung alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwaltungen von Wohnraum in Deutschland befragt. Das sind etwa 23 Millionen Auskunftspflichtige. Gegenwärtig laufen in den Bundesländern die Nachbefragungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind und der Qualitätssicherung der Statistik dienen. Auch für diese Phase des Zensus gilt die Auskunftspflicht für die per Stichprobe bestimmten Bürger.

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder geben telefonisch und schriftlich Hilfestellung. Inwieweit wurden das von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt?

Allein die vom Statistischen Bundesamt eingerichtete Telefon-Hotline hat bislang über 123 000 Anrufe beantwortet. Über die Website www.zensus2022.de haben Bürgerinnen und Bürger mehr als 53 000 schriftliche Anfragen an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gestellt. Auf dem gemeinsamen Twitter-Kanal @zensus2022 haben Nutzer täglich mehr als 400 Kommentare und Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählung gestellt. Das alles verdeutlicht, wie viele Fragen die Bürger haben.

Wie lange dauern die Befragungen eigentlich genau?

Die persönlichen Befragungen durch eine Interviewerin oder einen Interviewer endeten im Regelfall Mitte August, also 12 Wochen nach Stichtag des Zensus. Im Anschluss an die persönliche Befragung beantworten noch etwa drei Viertel der Befragten weitere Fragen, vorzugsweise mittels Online-Fragebogen. Die Befragungen zur Gebäude- und Wohnungszählung werden noch bis November 2022 andauern. Gegenwärtig haben dort bereits fast 80 Prozent der Befragten geantwortet.

Weshalb habe ich ein Erinnerungsschreiben erhalten, obwohl ich meinen Fragebogen schon lange abgesendet habe?

Wenn Sie den beantworteten Fragebogen online oder postalisch bereits übermittelt oder losgeschickt haben, betrachten Sie das Erinnerungsschreiben als gegenstandslos. Aufgrund von Druck- und Postlaufzeiten kann sich der Versand des Erinnerungsschreibens mit der von Ihnen abgegebenen Meldung überschneiden. Gerade dann, wenn die Rückmeldefrist bereits abgelaufen war. Sofern Sie nach Absenden des Online-Fragebogens auf das Fenster zur Generierung der Sendebestätigung geleitet wurden, war die Datenübermittlung erfolgreich.

Was kann ich tun, wenn ich mein Anschreiben mit den Zugangsdaten verloren habe?

Falls Sie Ihr Anschreiben zur Gebäude- und Wohnungszählung verloren haben, kontaktieren Sie das Statistische Landesamt des Bundeslandes, in dem sich das Wohneigentum befindet. Die Kontaktdaten finden Sie unter www.zensus2022.de/kontakt. Falls Sie Ihr Anschreiben zur Haushaltebefragung oder zur Befragung an Wohnheimen verloren haben, kontaktieren Sie Ihre zuständige kommunale Erhebungsstelle.

Kann ich den Fragenbogen zur Gebäude- und Wohnungszählung auch auf Papier ausfüllen?

Bei der Gebäude- und Wohnungszählung erhalten die Teilnehmenden einen Brief mit Zugangsdaten für den Online-Fragebogen. Diejenigen, die keine Möglichkeit haben, die Fragen online zu beantworten oder dies nicht möchten, können auch einen Papierfragebogen nutzen. Je nach Bundesland wird entweder ein Papierfragebogen automatisch zugeschickt, wenn nach einigen Wochen noch keine Online-Rückmeldung eingegangen ist oder ein Papierfragebogen kann telefonisch angefordert werden. Einzelheiten sind dem jeweiligen Anschreiben zu entnehmen.

Ich habe den Eindruck, dass bei der Gebäude- und Wohnungszählung manchmal die falsche Person angeschrieben wurde. Ist mein Eindruck richtig und wie kommt das?

Für die Gebäude- und Wohnungszählung wurden Daten aus verschiedenen Verwaltungsregistern genutzt, um eine auskunftspflichtige Person je Wohnobjekt zu ermitteln. Trotz aller Sorgfalt bei den Verwaltungsstellen und der weiteren Datenverarbeitung können Fehler oder die Verwendung veralteter Angaben leider nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Daher werden in Einzelfällen Personen angeschrieben, denen das Wohneigentum nicht (mehr) gehört oder die bereits verstorben sind. Sollten Sie das Objekt geerbt haben oder den Nachlass verwalten, füllen Sie bitte den Fragebogen aus, auch wenn Sie nicht namentlich im Anschreiben genannt sind. Andernfalls gibt es im Fragebogen die Möglichkeit, Angaben zum neuen Eigentümer zu machen. Oder man füllt aus, dass der Eigentümer verstorben oder unbekannt ist. Durch die Beantwortung des Fragebogens vermeiden Sie, dass die ursprünglich angeschriebene Person nochmals kontaktiert wird, falls keine Antwort erfolgt ist.

Meine Daten zum Wohneigentum liegen schon bei anderen Ämtern vor. Warum werde ich trotzdem befragt?

In Deutschland gibt es kein Verzeichnis, das flächendeckend die benötigten Informationen zu allen Gebäuden mit Wohnraum sowie Wohnungen enthält. Um die Realität möglichst genau und aktuell abzubilden – inklusive aller Abrisse, Neubauten und anderer Änderungen an Wohnimmobilien – müssen diese Daten neu erhoben werden.

Ich habe irrtümlicherweise falsche Angaben zum Wohnprojekt gemacht. Wie kann ich diese Angaben korrigieren?

Bei der Gebäude- und Wohnungszählung können Sie sich erneut mit Ihren Zugangsdaten für den Online-Fragebogen anmelden und diesen (nochmals) ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass Sie den ganzen Online-Fragebogen dann noch einmal komplett ausfüllen müssen. Es reicht nicht, nur die korrigierte Angabe im Fragebogen einzutragen. Die Möglichkeit einer erneuten Meldung über den Online-Fragebogen können Sie auch nutzen, falls Sie einen Papierfragebogen ausgefüllt und bereits verschickt haben. Eine erneute Meldung über einen Papierfragebogen ist leider nicht möglich, wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihr zuständiges Statistisches Landesamt. Die Kontaktdaten befinden sich auf Ihrem Anschreiben oder unter www.zensus2022.de/kontakt.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird der Zensus durchgeführt und wie wird ein Missbrauch meiner Daten gewährleistet?

Der Zensus wurde durch eine europäische Verordnung (Nr. 763/2008) für die Staaten der Europäischen Union angeordnet. Die Rechtsgrundlage für die Durchführung und Vorbereitung des Zensus 2022 bilden in Deutschland das Zensusgesetz 2022, das Zensusvorbereitungsgesetz 2022 sowie das Bundesstatistikgesetz. Hinzu kommen in den einzelnen Bundesländern gesetzliche Regelungen zur Ausführung des Zensus. Durch die Einhaltung der Regelungen des Bundesstatistikgesetzes ist die strikte Geheimhaltung der erhobenen Angaben gewährleistet. Die Vertraulichkeit im Umgang mit allen Informationen ist von zentraler Bedeutung. Alle persönlichen Angaben werden streng geheim gehalten. Ausschließlich anonymisierte Daten verlassen den abgeschotteten Bereich der statistischen Ämter. Einzelangaben dürfen nicht an andere Institutionen oder Dritte weitergegeben werden. Ein Rückschluss auf Einzelpersonen ist nicht möglich. Für jede Datenübermittlung gelten spezielle Sicherheitsanforderungen, die sicherstellen, dass Informationen nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. Alle Daten werden ausschließlich auf den Rechenzentren des Bundes gespeichert.

Warum muss die kurze Haushaltebefragung persönlich erfolgen?

Bei der Befragung der Haushalte stellen die Interviewer in der Tat nur wenige Fragen im persönlichen Gespräch, nämlich nach Name, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit. Die kurze persönliche Befragung ist erforderlich, um den Qualitätszielen des Zensus für eine realitätstreue Ermittlung der Bevölkerungszahl gerecht zu werden. Zusammen mit dem Interviewer kann die Frage geklärt werden, wer überhaupt im Rahmen des Zensus zu befragen ist und wer genau an den zufällig ausgewählten Anschriften wohnt. Etwa drei Viertel der rund 10,3 Millionen hierzu Befragten werden noch zu weiteren Angaben wie beispielsweise der (Aus-)Bildung und Berufstätigkeit befragt. Diese Fragen können selbstständig zum Beispiel über den Online-Fragebogen beantwortet werden. Alle Fragen sind online unter www.zensus2022.de/Musterfragebogen einsehbar.

Ich konnte den vom Interviewer vorgeschlagenen Termin nicht einhalten. Wie geht es nunmehr weiter?

Die zufällig ausgewählten Haushalte erhalten in der Regel etwa eine Woche vor der Befragung ein Erstankündigungsschreiben mit einer Terminankündigung. Der Termin kann nach Absprache mit denInterviewern verschoben werden. Die Kontaktdaten finden sich auf der Ankündigung. Treffen die Interviewer zum ersten angekündigten Termin keine auskunftspflichtige Person im Haushalt an, so haben die Interviewer in einem zweiten Anschreiben einen neuen Befragungstermin mitgeteilt.

Muss ich den Interviewer in meine Wohnung lassen?

Befragte müssen den Interviewer natürlich nicht in ihre Wohnung lassen. Die persönliche Befragung kann auch an der Haus- oder Wohnungstür erledigt werden. Die weiteren Fragen können online beantwortet werden.

Woran erkenne ich die Legitimität des Interviewers?

Die Interviewer des Zensus weisen sich mit einem offiziellen Ausweis aus. Dieser ist nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Zudem wird der Befragungstermin vorab immer schriftlich angekündigt. Im Zweifel kann die kommunale Erhebungsstelle die Echtheit verifizieren. Die Kontaktdaten finden sich in der Regel auf dem Anschreiben.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Zum Zensus 2022 und seinen Befragungen gibt es unter www.zensus2022.de ausführliche Informationen. Nutzen Sie diese Quelle, denn insbesondere in den sozialen Medien kursieren verschiedene Falschinformationen. Mit den häufigsten Mythen wird auf www.zensus2022.de/faktencheck aufgeräumt. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder stehen außerdem unter www.zensus2022.de/kontakt sowie auf www.twitter.com/zensus2022 für Fragen bereit. Mit dpa/nd

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