Ära Hartz IV ist nicht zu Ende

Bundestag und Bundesrat stimmen für Kompromissvorschlag zum Bürgergeld

Die vergangen Wochen waren besonders hart für Menschen, die Hartz IV beziehen. Wieder einmal wurde ihnen unterstellt, sie wären faul und arbeitsscheu. Als würden sie nur darauf warten, sich vor einer freien Stellen drücken zu können. Fast täglich ließ irgendein Politiker, meist aus der CDU oder CSU, in den Diskussionen um das neue Bürgergeld sinngemäß verlauten, man müsse Erwerbslosen misstrauen, sie bräuchten Kontrolle und Strafe. Als wären sie freiwillig in Hartz IV, selbst gewählt in Armut.

»Es entsetzt uns Menschen mit Armutserfahrung, wie mit einer menschenfeindlichen Desinformationskampagne der Opposition mögliche Fortschritte innerhalb des Bürgergeldes verhindert werden«, erklärte daher Kay Raasch, der sich bei dem Treffen von Menschen mit Armutserfahrung der Nationalen Armutskonferenz organisiert. »Bevormundung und Paternalismus werden mit dem Bürgergeld nicht überwunden«, fasste Monja Ben Messaoud, ebenfalls Teilnehmerin des Treffens, die Entwicklung zusammen. »Die Politik muss sich endlich ernsthaft mit der Überwindung von Armut auseinandersetzen, statt ideologische Debatten auf dem Rücken der Betroffenen zu führen.«

Doch die Union hat sich mit ihrer Desinformationskampagne durchgesetzt. Der Gesetzesentwurf für das Bürgergeld von SPD, Grünen und FDP wurde zunächst von den Bundesländern mit Regierungsbeteiligung der Union im Bundesrat gestoppt. In dem darauf folgenden Kompromiss zwischen den Ampel-Partien und der Union hat Letztere Verschlechterungen für Menschen in Hartz IV durchgedrückt. Die vorgesehene »Vertrauenszeit« von sechs Monaten, in der manche Sanktionen nicht möglich sein sollten, wurde gestrichen. Das Schonvermögen, das nicht mit dem Bürgergeld verrechnet wird, schrumpft von 60 000 auf 40 000 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied sind es nun 15 000 Euro. Geplant hatte die Ampel-Koalition doppelt soviel. Auch der Zwangsumzug in eine kleinere Wohnung soll nun bereits nach einem statt nach den geplanten zwei Jahren stattfinden.

Für diesen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses stimmten am Freitag im Bundestag 557 Abgeordnete, dagegen 98. Zwei enthielten sich. Neben den Koalitionsfraktionen stimmte auch die Union für die Vorlage. Die Fraktionen von AfD und Linken stimmten hingegen beide jeweils geschlossen gegen den Kompromiss. »Zu den von der Union erzwungenen sozialen Verschlechterungen haben wir als Linke ganz klar Nein gesagt, im Bundestag«, erklärte Katja Kipping am Freitag das Stimmverhalten der Linksfraktion. Bei der Abstimmung im Bundesrat gehe es hingegen um die Regelsatzerhöhung und um einige Verbesserungen. »Auch wenn uns das überhaupt nicht reicht, wollen wir das natürlich nicht blockieren«, so Kipping. »Wir hätten es lieber, es gäbe eine sanktionsfreie Mindestsicherung«, erklärte Bodo Ramelow, Ministerpräsident von Thüringen, dem »nd«. Thüringen habe im Bundesrat dem Bürgergeldgesetz zugestimmt, damit wenigstens die kleinen Reformansätze und die Regelsatzerhöhung möglich sind. Insgesamt erlangte der Kompromissvorschlag zum Bürgergeld auch im Bundesrat mit großer Mehrheit der Länder eine Zustimmung.

Das Bürgergeld beinhaltet einige kleine Verbesserungen zur aktuellen Situation. So sollen langfristige Beschäftigungsmöglichkeiten im Vordergrund stehen statt wie bisher eine möglichst schnelle Vermittlung. Bisher galt die Devise, Hauptsache Arbeit, egal wie unpassend sie ist, egal ob der Job befristet oder prekär ist. Diese Neuerung soll besonders für die Zeit gelten, in der eine Weiterbildung gemacht wird. Für eine solche sollen künftig zusätzlich 150 Euro gezahlt werden. Bei Maßnahmen, die besonders dabei unterstützen, langfristig zurück in den Job zu finden, gibt es einen Bonus von monatlich 75 Euro. Zudem kann bei Bedarf auch ein Berufsabschluss in drei statt in zwei Jahren nachgeholt werden. Die Freibeträge bei einem Zuverdienst sollen steigen. Trotzdem war schon der ursprüngliche Entwurf für das Bürgergeld alles andere als eine Überwindung von Hartz IV.

Eine Abkehr von Hartz IV hätte vor allem beinhalten müssen, dass die Menschen nicht mehr in Armut gehalten werden. Denn die Schaffung von Armut ist ein Kernelement von Hartz IV. Ein rasanter Anstieg des Niedriglohnsektors und wachsende Ungerechtigkeit waren die Folge der zwischen 2003 und 2006 in Kraft getretenen Hartz-Gesetze. Die Anhebung der Regelsätze (für Alleinstehende um rund elf Prozent beziehungsweise 53 Euro) verhindert Armut auch künftig nicht. Die Erhöhung sei längst von den Preissteigerungen der letzten Monate aufgefressen, kritisieren Sozialverbände und Linke. Die Regelsätze werden beim Bürgergeld genauso berechnet wie bisher.

Auch die Streichung des absoluten Existenzminimums bleibt bei der von der Ampel gelobten »größten Sozialreform seit 20 Jahren« weiter möglich, und das nicht nur wegen der Union. Tatsächlich beinhaltete selbst der ursprüngliche Entwurf zum Bürgergeld keine Abkehr der Sanktionspraxis. Eine Kürzung des Existenzminimums sollte lediglich für das erste halbe Jahr nach neuer Erwerbslosigkeit ausgesetzt werden, und selbst in diesem Zeitraum nicht einmal vollständig. Kürzungen sollten bei Meldeverstößen – sie machen einen Großteil der Gründe für Sanktionen aus – auch in diesem Zeitraum möglich sein. Und selbst diese Regelung wäre noch hinter den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Abmilderung des Sanktionssystems geblieben.

»Wir haben nun Klarheit und können loslegen. Die erhöhten Regelsätze werden wir pünktlich zum Jahreswechsel auszahlen«, erklärte Vanessa Ahuja, Vorständin für Geldleistungen bei der Bundesagentur für Arbeit nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Die weiteren Neuerungen des Bürgergelds greifen ab Juli.

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