- Berlin
- Landeseigene Wohnungsunternehmen
Mieterbeiräte werden gesetzlich verankert
Weiterer Schritt zur Demokratisierung der landeseigenen Wohnungsunternehmen
Nach langer Zeit ist der Knoten gelöst. Die Wohnungspolitiker der Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und Linke haben sich darauf verständigt, die Mieterbeiräte bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen gesetzlich zu verankern. »Damit werden die langjährigen Forderungen nach einer gesetzlichen Absicherung der Mieterbeiräte umgesetzt und die Mitwirkung und Rechte der Mieter*innen umfassend gestärkt«, teilen Sevim Aydin (SPD), Katrin Schmidberger (Grüne) und Niklas Schenker (Linke) in einem Schreiben mit.
Die Mieterbeiräte, die auf der lokalen Ebene die Interessen der Mieter bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen vertreten, leisteten einen wichtigen Beitrag »zur aktiven Gestaltung der Quartiere sowie zur demokratischen und sozialen Ausrichtung der landeseigenen Wohnungsunternehmen«. Mit der gesetzlichen Verankerung sollen die Mieterbeiräte ein Recht auf Information gegenüber ihren jeweiligen landeseigenen Wohnungsunternehmen bekommen. Bei Angelegenheiten, die die Mieter vor Ort in den Quartieren betreffen, sollen so Transparenz und die Möglichkeit, eigene Vorschläge zu erarbeiten, gegeben werden. »Damit wird ein wichtiges Projekt zur Demokratisierung der landeseigenen Wohnungsunternehmen und zur Unterstützung der Interessen der rund 750 000 Mieter*innen realisiert«, heißt es von den Wohnungspolitikern der Koalitionsfraktionen.
Bereits gesetzlich verankert sind die Mieterräte, die auf der unternehmensweiten Ebene die Interessen der Mieterschaft repräsentieren und von denen Vertreter auch in den Aufsichtsrat des jeweiligen landeseigenen Wohnungsunternehmens entsandt werden. Um künftig eine bessere Zusammenarbeit zwischen Mieterräten und Mieterbeiräten zu garantieren, haben sich die Wohnungspolitiker von Rot-Grün-Rot auch darauf verständigt, ein »unternehmensübergreifendes Koordinierungsgremium« einzurichten, das als Schnittstelle zwischen den Mietervertretern auf unternehmensweiter und quartiersbezogener Ebene dienen soll. Angesiedelt werden soll dieses Gremium bei der Wohnraumversorgung Berlin, einer aus dem Mietenvolksentscheid hervorgegangenen Anstalt des öffentlichen Rechts, die als Schnittstelle zwischen dem Senat und den landeseigenen Wohnungsunternehmen die Weiterentwicklung letzterer zur Aufgabe hat.
Umgesetzt wird die Einigung mit einer Novelle des Wohnraumversorgungsgesetzes. Im Sommer vergangenen Jahres scheiterte eine Novelle des Gesetzes zuletzt, weil die SPD eine Mitbestimmung der Mieterbeiräte für nicht vereinbar mit der Rechtsform der landeseigenen Wohnungsunternehmen hielt und die Mitbestimmung mit dem Begriff der Mitwirkung ersetzt werden sollte. Im Koalitionsvertrag der rot-grün-roten Landesregierung vereinbarten die Parteien, in der ersten Jahreshälfte eine erneute Prüfung der gesetzlichen Verankerung der Mieterbeiräte abzuschließen.
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