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Heimstaden holt es sich einfach
Großvermieter verdoppelt pauschal Heizkostenvorauszahlungen
Es ist unangenehme Post, die den Berliner Heimstaden-Mietern dieser Tage ins Haus geflattert ist: die Betriebskostenabrechnungen für 2021, zusammen mit den neuen, schmerzhaft höheren Abschlägen. In den »nd« vorliegenden Schreiben haben diese sich für die Heizkosten durchweg exakt verdoppelt. Und zwar unabhängig davon, ob der jeweilige Haushalt mehrere Hundert Euro Rückzahlung bekommen hat oder eine Nachzahlung fällig geworden ist.
Der Großvermieter begründet das bemerkenswert rustikal. Mit Verweis auf die »aktuellen geopolitischen Ereignisse und Entwicklungen am Energiemarkt« und dem daraus resultierenden enormen Preisanstieg bei Roh- und Brennstoffen heißt es in den Schreiben: »Wir haben mit der Anpassung der Vorauszahlungen versucht, dieser besonderen Situation gerecht zu werden.«
»Heimstaden müsste diese Erhöhungen konkret rechnerisch begründen, damit sie legal sind, doch der Konzern führt nur pauschal die allgemeine geopolitische Lage an. Damit verstößt Heimstaden gegen geltendes Recht und reitet schamlos auf der Welle der Krisengewinnler mit, im Versuch uns Mieter*innen zinslose Darlehen abzujagen«, kritisiert die Mieter*innenvernetzung »Stop Heimstaden«. Heimstaden hatte Ende 2021 über 14.000 Berliner Wohnungen vom Wohnkonzern Akelius für eine Milliardensumme übernommen.
Immobilienkonzerne mit ihren oft hohen Schuldenlasten kommen durch sinkende Immobilienwerte und steigende Zinsen derzeit finanziell in Bedrängnis. Heimstaden etwa weist für das dritte Quartal 2022 einen Verlust von umgerechnet rund 220 Millionen Euro aus.
Die Mieter*innenvernetzung rät »dringend allen Heimstaden-Mieter*innen, die Nebenkostenabrechnungen anwaltlich prüfen zu lassen und den unberechtigten Forderungen von Heimstaden zu widersprechen«. Auf die Homepage stopheimstaden.org werden im Laufe des Donnerstags Musterbriefe für den Widerspruch gegen die Erhöhungen der Heizkostenvorauszahlungen gestellt. »Solange Heimstaden keine rechnerische Begründung für die Erhöhungen vorlegt, die sich an unserem konkreten Verbrauch und den aktuellen Marktpreisen orientieren, sind die Forderungen von Heimstaden nach einer Erhöhung unserer Heizkostenvorauszahlungen haltlos«, heißt es hier.
Ulrike Hamann, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, stützt diese Sicht. »Erhöhungen der Betriebskosten sind nach Paragraf 560 BGB nur dann zulässig, wenn in ihnen ›der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird‹. Wenn es um die gestiegenen Energiekosten geht, müsste deutlich werden, welche Teile der Betriebskosten welche erhöhten Kosten verursachen«, sagt sie zu »nd«. Und: »Die von Heimstaden versendete pauschale Erklärung ist sicherlich nicht haltbar und sollte angefochten werden.«
Heimstaden selbst bestätigt auf nd-Anfrage, »bei einem Großteil unseres Berliner Wohnungsbestands« die Heizkostenvorauszahlungen um 100 Prozent erhöht zu haben. Dies sei »nach intensiven Beratungen mit unseren Juristen« erfolgt, so Sprecher Michael Lippitsch. »Natürlich respektieren wir, dass der Berliner Mieterverein eine andere Sicht vertritt und Mieter*innen Widerspruch einlegen, aber wir vertreten eine andere Rechtsmeinung«, erklärt er und verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2011 (VIII ZR 294/10). Ließen Umstände »Vorauszahlungen in anderer Höhe als angemessen erscheinen, als unter Zugrundelegung der Abrechnung des Vorjahres zu erwarten wäre«, könnten Anpassungen vorgenommen werden, heißt es da. Mieteraktivisten bestreiten, dass das so pauschal möglich ist.
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