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Linksfraktion beantragt Verzicht auf Diätenerhöhung
Grüne warnen davor, die Bezüge der Abgeordneten von der allgemeinen Einkommensentwicklung abzukoppeln
Würde es nach Recht und Gesetz gehen, dann würden die Diäten der 88 brandenburgischen Landtagsabgeordneten ab Januar automatisch um rund 300 Euro auf rund 8900 Euro steigen. Aus Sicht der Linksfraktion ist dies der gegenwärtigen Lage jedoch nicht angemessen. Unter der Überschrift »Siebtes Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften« beantragt die Fraktion offiziell, diese Erhöhung – wie auch schon in den beiden Jahren zuvor – für 2023 auszusetzen. Zur Begründung heißt es: »Angesichts der großen finanziellen Belastung, die die Brandenburgerinnen und Brandenburger gegenwärtig und auch künftig zu tragen haben, ist es nicht vermittelbar, dass Entschädigungen an die Mitglieder des Landtags (…) im kommenden Jahr entsprechend dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren erhöht werden.« Auch die Kostenpauschale soll eingefroren werden.
Wie Fraktionschef Sebastian Walter am Dienstag sagte, würde die allgemeine Lohnsteigerung um 3,1 Prozent im vergangenen Jahr einen Zuwachs um die genannten 300 Euro bedeuten. »Dafür ist jetzt nicht die Zeit.« Es sei ein Unterschied, ob ihn als Abgeordneten diese Diätenerhöhung erreiche oder ob ein Brandenburger mehr Einkommen habe, aber trotzdem angesichts der Energie- und Lebensmittelpreise mit viel weniger Geld klarkommen müsse. Walter appellierte an »alle demokratischen Fraktionen«, sich die Diätenerhöhung nicht zu gönnen. Alles andere »wäre das völlig falsche Signal«.
Koalitionsfraktionen sind überrascht
»Wir sind überrascht und werden das Anliegen der Linken nicht unterstützen«, reagierte SPD-Fraktionschef Daniel Keller. Er könne sich diesen Vorstoß nicht erklären. Denn die Linksfraktion habe im Ausschuss dem Haushalt des Parlaments für das kommende Jahr zugestimmt, in dem die Erhöhung eingepreist sei. »Es gab weder im Hauptausschuss noch im Präsidium einen entsprechenden Antrag.« Wenn nun die oppositionelle Fraktion einen Tag vor der Abstimmung mit einem solchen Plan auf einer Pressekonferenz hervortrete, »dann wirkt das doch sehr wohlfeil«.
Frostig reagierte die CDU. Brandenburg habe ein gutes Abgeordnetengesetz, und Die Linke habe dem seinerzeit zugestimmt, erinnerte Steeven Bretz, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion. Bei den Linken liege »offenbar eine inhaltliche Armut vor, die sie veranlasst,
mit solchen Dingen punkten zu wollen«. Er lehne es ab, zu einem Antrag Stellung zu nehmen, der von der einbringenden Fraktion nicht verteilt worden sei. »Ich kenne ihn nicht.«
»Ich bin fassungslos – nicht wegen des Inhalts, sondern wegen des Verfahrens«, tadelte Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke. Zusammen mit den Linken sei vor einigen Jahren ein »Mechanismus« entwickelt worden, der einer Willkür entgegenwirken sollte. Sowohl allgemeine Zuwächse wie auch Abschwünge hätten sich in der jährlichen Anpassung der Diätenhöhe wiedergefunden. Wenn jetzt zum dritten Mal die Diätenerhöhung ausgesetzt werden solle, dann »wird dieser Mechanismus faktisch beerdigt«. Die Chance, jederzeit über das Thema zu reden, habe die Linke mit dem überraschenden Einbringen ihres »Schaufensterantrags« nicht genutzt.
Einzig die AfD zeigte sich bereit, den Antrag der Linken zu unterstützen. »Wir haben in der Fraktion darüber noch nicht gesprochen, aber ich gehe davon aus, dass wir ihn mittragen«, sagte der parlamentarische Geschäftsführer Dennis Hohloch. Die AfD habe sich immer gegen den Automatismus bei der Diätenerhöhung gewandt.
Mit Rente 9900 Euro im Monat
Vor einigen Jahren war eine Landtagsmehrheit der Beschwerlichkeit überdrüssig, alljährlich die Einkommenserhöhung neu zu beschließen. Das hatte immer für böses Blut und missgünstige Debatten gesorgt. Daher wurde 2006 festgelegt, dass die Abgeordnetenentschädigung, wie diese Zuwendungen korrekt heißen, an die Entwicklung des durchschnittlichen Einkommens gebunden sein sollen. Geräuschlos wuchs die Diät auf diese Weise auf 8600 Euro an. Zusätzlich zahlt das Land jedem Abgeordneten pro Monat 1300 Euro in eine private Rentenversicherung. Die großzügigen Bezüge wurden 2014 mit dem Verzicht auf die spätere Altersversorgung erkauft. Zuvor war die monatliche Entschädigung für Abgeordnete zwar deutlich geringer. Dafür winkte nach längerer Parlamentszugehörigkeit aber die lebenslange Versorgung ab dem 62. Lebensjahr. Die gibt es für die Neuzugänge nun nicht mehr.
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