- Politik
- Paragraf 218
Abtreibungen könnten bald legal sein
Eine Kommission soll rechtliche Neuregelung für Schwangerschaftsabbrüche finden
Paragraf 219a ist weg, 218 soll folgen: Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) dringt auf eine Abschaffung des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches, der Schwangerschaftsabbrüche kriminalisiert. Das Strafgesetzbuch sei nicht der richtige Ort, den medizinischen Eingriff zu regeln. Es gehe um fundamentale, um existenzielle Fragen, es gehe um das Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung und um das Recht von Frauen, über ihren Körper zu entscheiden, sagte die Grünen-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
»Wir freuen uns über die klaren Worte und den Vorstoß von Bundesfamilienministerin Paus«, erklärte Adriana Beran, Pressesprecherin des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung gegenüber »nd.derTag«. Die Regelung im Strafgesetzbuch führe dazu, dass sich die Versorgungslage in Deutschland immer weiter verschlechtert, da Ärzt*innen und Frauen, die sich für einen Abbruch entscheiden, kriminalisiert und stigmatisiert werden.
Um eine Neuregelung außerhalb des Strafrechts zu finden, soll eine Kommission eingesetzt werden. Darauf hatten sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag 2021 verständigt. Bislang gibt es aber noch keinen konkreten Termin, wann die Kommission ihre Arbeit aufnehmen wird. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte auf Anfrage der französischen Nachrichtenagentur AFP, die Abstimmung zu der Kommission sei innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Der Bundesverband »Pro Familia« zeigte sich enttäuscht: »Schade, dass sich die Einrichtung der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung so hinzieht. Wir warten wie so viele gespannt darauf«, schrieben sie auf dem Kurznachrichtendienst Twitter.
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Geprüft werden soll außerdem, wie die sogenannte Gehsteigbelästigung schwangerer Frauen vor Beratungsstellen durch Abtreibungsgegner*innen künftig verhindert werden kann. »Ich würde das gern 2023 mit einer Erweiterung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes regeln, um einen ungehinderten Zugang zu den Beratungsstellen ausdrücklich gesetzlich vorzuschreiben«, sagte die Ministerin. Es würden bereits Gespräche mit dem Innen- und Justizministerium geführt. Um den Demonstrierenden wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegenzusetzen, erwägt Paus die Schaffung eines neuen Tatbestandes als Ordnungswidrigkeit.
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