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Rechtsbruch im Maschinenraum

Matthias Monroy zur Beschwerde gegen das BND-Gesetz

Zum zweiten Mal müssen Einzelpersonen und Organisationen nach Karlsruhe ziehen, damit das Verfassungsgericht dem Auslandsgeheimdienst Grenzen steckt. Zählt man die Entrüstung nach den Enthüllungen von Edward Snowden dazu, ist es sogar schon der dritte Anlauf von Bürgerrechtsgruppen, um den BND zur Einhaltung von Recht und Gesetz zu zwingen.

Es war nicht alles schlecht an den Überarbeitungen des BND-Gesetzes. So sollte die Geheimdienstkontrolle entscheidend verbessert werden. 2016 wurde die abstruse »Weltraumtheorie« des BND gekippt, wonach die anlasslose Überwachung laufender Kommunikation über Satelliten, mithin im grundrechtsfreien Weltall, erfolgte, und so juristisch nicht angreifbar sei. Nach dem Urteil sollten auch für Ausländer, wenn sie im Ausland überwacht werden, deutsche Grundrechte gelten.

Nun hat sich der BND die Konstruktion einer »Maschine-zu-Maschine-Kommunikation« ausgedacht, um seine Totalerfassung zu rechtfertigen. Es bleibt zu hoffen, dass die Karlsruher Richter auch diesen Trick nicht durchgehen lassen.

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