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Filmt die Polizei!
Matthias Monroy zum Missbrauch des Strafgesetzbuches
Auch in Deutschland gibt es Polizeigewalt. Entweder massenhaft, wie beim G-20-Gipfel in Hamburg vor sechs Jahren oder jüngst an der Abbruchkante vor Lützerath; außerdem bei Einsätzen wie gegen Mohammed Lamine Dramé. Der 16-Jährige wurde in Dortmund von einem Dutzend Polizisten regelrecht hingerichtet.
Es braucht deshalb eine dringende Klärung der Rechtsunsicherheit durch den Bundesgerichtshof. Oft sind es Videoaufnahmen, die eine Verfolgung gewaltvoller oder rassistischer Einsätze erst ermöglichen. Damit kann auch entkräftet werden, wenn die Polizei die Betroffenen selbst mit willkürlichen Anzeigen überzieht, um diese mundtot zu machen.
Ob Polizeiverhalten rechtswidrig war, lässt sich oft erst im Nachhinein feststellen. Deshalb müssen die Innenministerien und Polizeiführungen das Filmen entkriminalisieren. Hierzu gehören Anweisungen, das Konfiszieren von Handys oder Fotokameras zu unterlassen. Auch der häufig zu hörende Befehl, entstandene Aufnahmen wieder zu löschen, muss der Vergangenheit angehören. Diese Maßnahmen wären das Mindeste, um eine Kontrolle der Polizei in der Öffentlichkeit zu erleichtern.
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